Medienrecht

I. Lehrveranstaltung
Die Vorlesung „Medienrecht“ wird in einem Drei-Semester-Turnus angeboten.

II. Inhalt
Das Medienrecht wird im Rahmen des Teilschwerpunkts so zugeschnitten, dass es soweit wie möglich mit den drei anderen Fächern korrespondiert. Es setzt Pflichtwissen im Bereich der Grundrechte und des Äußerungszivilrechts (Persönlichkeitsrecht, Recht am Unternehmen, Auslegung von Äußerungen, Ansprüche auf Schadensersatz, Entschädigung, Beseitigung/Berichtigung/Widerruf, Unterlassung) voraus. In verfassungsrechtlicher Hinsicht steht die Pressefreiheit im Vordergrund, während das Rundfunkverfassungsrecht auf Elementaraspekte beschränkt wird. Die Vorlesung legt Wert auf die Bezüge zum Deliktsrecht und zum allgemeinen Wirtschaftsrecht.

Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 c der Prüfungsordnung umfasst das Fach Medienrecht folgende Inhalte:

Medienfunktionen, Kommunikationsfreiheiten und Rechtsgrundlagen (Presse, Rundfunk und Telemedien), Programmfreiheit und  vielfalt, Besonderheiten der  Medienfinanzierung, öffentliche Informationsinteressen, Beschaffung und Prüfung von Informationen, Bild- und Wortberichterstattung, Auslegung sowie Unrichtigkeit und inhaltliche Unzulässigkeit medialer Äußerungen, Gegendarstellung und zivilrechtliche Ansprüche, Passivlegitimation.

III. Lernempfehlung
Lernempfehlungen sind für das Medienrecht schwierig. Es besteht kein Konsens darüber, welche Gebiete das Fach umfasst. Die angebotenen Lernbücher behandeln jeweils unterschiedliche Bereiche. Hinzu kommt, dass die von mir angebotene Vorlesung speziell auf den Teilschwerpunkt Wettbewerb und die darin enthaltenen wirtschaftsrechtlichen Fächer zugeschnitten ist. Die einschlägigen Lernbücher eignen sich daher in unterschiedlicher Weise als Ergänzung zur Vorlesung und zum Vorlesungsmanuskript. Besonders empfehlen möchte ich Ihnen:

Fechner, Entscheidungen zum Medienrecht

IV. Aktuelle oder frühere Materialien