Wettbewerbsrecht

I. Lehrveranstaltung

Die Vorlesung „Wettbewerbsrecht“ wird in einem Drei-Semester-Zyklus angeboten.

 

II. Inhalt

Das Wettbewerbsrecht umfasst im Rahmen des Teilschwerpunkts Wettbewerb die „klassischen“ Gebiete des UWG. Zugleich wird Wert auf die Bezüge zum Medienrecht gelegt.

Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 c der Prüfungsordnung umfasst das Fach Wettbewerbsrecht folgende Inhalte:

Rechtsanwendung im Wettbewerbsrecht, Markt- und Wirtschaftsrecht, Anwendungsbereich des UWG, Schutzzwecke, wettbewerbliche Individual- und Kollektivinteressen, Generaltatbestand und Einzeltatbestände, Anspruchsarten, Sanktionen, Verhältnis zum Deliktsrecht, Rechtsgeschichte.

 

III. Lernempfehlung

Alexander, Lauterkeitsrecht