Wettbewerbsrecht
I. Lehrveranstaltung
Die Vorlesung „Wettbewerbsrecht“ wird in einem Drei-Semester-Zyklus angeboten.
II. Inhalt
Das Wettbewerbsrecht umfasst im Rahmen des Teilschwerpunkts Wettbewerb die „klassischen“ Gebiete des UWG. Zugleich wird Wert auf die Bezüge zum Medienrecht gelegt.
Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 c der Prüfungsordnung umfasst das Fach Wettbewerbsrecht folgende Inhalte:
Rechtsanwendung im Wettbewerbsrecht, Markt- und Wirtschaftsrecht, Anwendungsbereich des UWG, Schutzzwecke, wettbewerbliche Individual- und Kollektivinteressen, Generaltatbestand und Einzeltatbestände, Anspruchsarten, Sanktionen, Verhältnis zum Deliktsrecht, Rechtsgeschichte.
III. Lernempfehlung
Alexander, Lauterkeitsrecht