Kleine Übung im Bürgerlichen Recht im Wintersemester 2024/25
Prof. Dr. Steffen Schlinker
Hausarbeit - Kleine Übung im Bürgerlichen Recht (Wintersemester 2024/25)
KORREKTUR IN DER HAUSARBEIT!!!
In den Zeilen 2- 4 wurden folgende Korrekturen vorgenommen:
"Es handelt sich dabei um ein Auslaufmodell, so dass V der K angeboten hatte, ihr das Ausstellungsstück zu einem verbilligten Preis zu überlassen. K war einverstanden gewesen."
(Also K statt A!)
Der Sachverhalt der Hausarbeit zur Kleinen Übung im Privatrecht (Wintersemester 2024/25) ist ab Freitag, 19.07.2024, in Moodle oder an dieser Stelle als Download verfügbar:
Hausarbeit-Kleine Übung im BGB - Ws2024/25
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Hinweise zur Abgabe der Hausarbeit
Abgabe der Hausarbeit ist spätestens am 25.09.2024 per Post mit Poststempel (Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald) vom gleichen Tage. Außerdem können Sie den Fristenbriefkasten der Universität oder den Lehrstuhlbriefkasten (ELP 1, Erdgeschoss, Raum 0.22) nutzen.
Remonstrationen der Hausarbeit sind schriftlich, unter Angabe von Gründen, binnen zwei Wochen nach Rückgabe am Lehrstuhl einzureichen. Voraussetzung für eine Remonstration ist zudem die Teilnahme an der Besprechung, welche durch Unterschrift des Dozenten nachgewiesen wird.
Achtung! Remonstrationen der Klausuren sind innerhalb einer Woche einzureichen! siehe "Hinweis auf Remonstrationen"
Anmeldung: Bitte denken Sie daran, dass Sie sich zur Teilnahme an der Übung beim zentralen Prüfungsamt anmelden müssen, und zwar im Regelfall elektronisch. Wollen Sie sich für das Wintersemester 2024/25 anmelden, waren Sie aber bereits für das Sommersemester 2024 angemeldet, kann es sein, dass Sie im System als angemeldet erscheinen und sich deshalb nicht erneut anmelden können. Bitte melden Sie sich zur Übung in diesem Fall schriftlich beim Zentralen Prüfungsamt mit dem dafür vorgesehenen Formblatt an. Anmeldefrist: 23.09.2024-27.10.2024 (Meldefrist Zwischenprüfung)
Zu einer Übung für Anfänger werden nur Studierende zugelassen, die mit einer Bescheinigung belegen, dass sie vorher an einem vorlesungsbegleitenden Kolloquium des betreffenden Fachgebiets teilgenommen haben.