Prüfungshinweise
Hinweis für Bachelor- und Masterstudiengänge
Alle Prüfungen des Lehrstuhls für Bachelor- und Masterstudenten, insb. die Fachmodulprüfungen finden ausschließlich in schriftlicher Form statt.
Hinweise zu Anträgen auf Schnellkorrektur
Anträge auf Schnellkorrekturen können nur in besonderen Fällen und nur mit entsprechender ausführlicher Begründung eingereicht werden. Der Begründung sind entsprechende Nachweise und Belege anzufügen (z.B. Ausdrucke über Prüfungsanmeldungen, Kopien von behördlichen Schreiben etc.).
Die Anträge sind in Schriftform und mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin im Sekretariat des Lehrstuhls einzureichen. Die Zusendung per Post oder Fax ist ebenfalls möglich. Anträge, die lediglich per E-Mail eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt. Vermerken Sie bitte zusätzlich das Deckblatt ihrer Klausur mit dem Hinweis "Schnellkorrektur". Zur Beantragung einer Schnellkorrektur nutzen Sie bitte folgendes Formular: Antrag auf Schnellkorrektur
Beachten Sie bitte: Trotz gestelltem Antrag besteht keinerlei Rechtsanspruch auf eine Schnellkorrektur oder eine bevorzugte Behandlung! Die Entscheidung, ob und in welchem zeitlichen Rahmen Klausuren mit Schnellkorrekturantrag bearbeitet werden, obliegt allein dem Ermessen des Lehrstuhls.
Kontakt
Lehrstuhl für ABWL sowie Unternehmensprüfung und –besteuerung
Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Torsten Mindermann
Sekretariat
Ines Rommel
Friedrich-Loeffler-Straße 70
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2472
Telefax +49 3834 420 2470