Gebühren
Fachspezifische Fremdsprachenkurse
Laut Gebührenordnung der Universität Greifswald sind alle außercurricularen Sprachkurse gebührenpflichtig. Damit sind Kursbesuche, die über die in der Studienordnung des Studiengangs Rechtswissenschaften festgelegten 2 SWS Kontaktzeit hinausgehen, mit Gebühren zu belegen. Hierbei ist es unerheblich, in welcher Sprache die curricularen Anforderungen erbracht wurden.
Bei 2 SWS handelt es sich derzeit um 22,00 €.
Fachveranstaltungen in der Fremdsprache
Die Teilnahme ist generell gebührenfrei.
Gebührenordnung der Universität Greifswald