2. Termin des Einstufungstests Englisch - Ablegen essentiell

Am Freitag, den 9. Juni 2023, haben Studierende des 1. und 2. Fachsemesters Jura noch einmal von 13.00 bis 15.00 Uhr die Möglichkeit, den Einstufungstest Englisch online abzulegen.

Studierende, die den ersten Termin des Tests im Mai 2023 nicht wahrgenommen haben und sich noch nicht für den zweiten Testtermin am 9. Juni 2023 angemeldet haben, können das über diese HIS-LSF-Lehrveranstaltung noch tun.

Das Ablegen des Tests ist Voraussetzung für eine Teilnahme an einem der fachspezifischen Sprachkurse, mit denen der obligatorische Sprachschein erworben werden kann.

Folgendes bitte ich Sie zu beachten:

  1. Laut Studienordnung und Musterstudienplan belegen Studierende der Rechtswissenschaften in der Regel im 3. Fachsemester den obligatorischen fachspezifischen Englischkurs. Abhängig vom Testergebnis besuchen Studierende Sprachkurse auf dem Niveau B1 bis C1.
  2. Um den Bedarf des gesamten akademischen Jahrs 2023/24 zu erfassen, legen Studierende des ersten und zweiten Fachsemesters im Mai und Juni 2023 den Einstufungstest ab.
  3. Die Ergebnisse werden in der Regel spätestens zwei Wochen nach dem zweiten Termin bekannt gegeben.
  4. Sollte der zweite Termin auch nicht wahrgenommen werden, besteht erst in der ersten Woche des Wintersemesters die Möglichkeit, den Test nachzuholen. Die Anmeldung zu den Kursen beginnt jedoch bereits am 25. September 2023. Anmeldungen von Studierenden ohne Testergebnis bleiben zunächst unberücksichtigt.

 

Dorthe G.A. Hartmann, M.A. (Norwich)

Weitere Informationen:
Fachsprachenausbildung Englisch

 

 


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