Die im Erlass des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 9. Januar 2021 getroffenen Regelungen behalten ihre Gültigkeit zunächst bis einschließlich 7. März 2021. Informieren Sie sich bitte auch in den FAQ zum Corona-Virus (COVID-19).
Die im Erlass des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 9. Januar 2021 getroffenen Regelungen behalten ihre Gültigkeit zunächst bis einschließlich 7. März 2021. Informieren Sie sich bitte auch in den FAQ zum Corona-Virus (COVID-19).