Oury Jallohs Tod im Polizeigewahrsam: Rechtliche und tatsächliche Herausforderungen

Rechtsanwalt Folker Bittmann, Leitender Oberstaatsanwalt a.D. der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Bild: verte|rechtsanwälte, www.verte.net
Rechtsanwalt Folker Bittmann, Leitender Oberstaatsanwalt a.D. der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Bild: verte|rechtsanwälte, www.verte.net

Vortragsankündigung

Im Rahmen der von Prof. Stefan Harrendorf und Prof. Christoph Sowada durchgeführten Lehrveranstaltung „Tatort Justiz“ wird Leitender Oberstaatsanwalt a.D. Folker Bittmann am Dienstag, dem 22. Januar 2019, 18 - 20 (bzw. 21) Uhr, Ernst-Lohmeyer-Platz 6 HS 2, einen Vortrag zum Thema „Oury Jallohs Tod im Polizeigewahrsam: Rechtliche und tatsächliche Herausforderungen“ halten.

Am 7. Januar 2005 starb der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh bei einem Zellenbrand im Dessauer Polizeigewahrsam. Die näheren Umstände des Todes sind weitgehend ungeklärt. So ist insbesondere sehr umstritten, ob es sich um eine Selbstverletzung gehandelt haben kann, obwohl Oury Jalloh auf seiner Liege fixiert war. Folker Bittmann war als langjähriger Behördenleiter der Dessauer Staatsanwaltschaft in führender Position mit den Ermittlungen befasst. In einem Aktenvermerk legte er 2017 seine Zweifel an der These dar, dass Oury Jalloh selbst das Feuer ausgelöst haben könnte; vielmehr bestehe der Verdacht einer vorsätzlichen Vertuschungstat.

Der Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt hat – nachdem er das Ermittlungs­verfahren an die Staatsanwaltschaft in Halle abgegeben hatte – die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens Ende November 2018 zurückgewiesen. Hiergegen wurde Ende Dezember 2018 von der Anwältin der Familie Oury Jallohs die gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren beantragt. Der Landtag in Magdeburg hat zwei Sonderermittler beauftragt.

Weitere Informationen
Tatort Justiz

Ansprechpartner
Prof. Dr. Stefan Harrendorf
Prof. Dr. Christoph Sowada


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