Studierende der Rechtswissenschaften, die sich derzeit im 10. FS befinden und bisher keinen BaföG-Anspruch mehr hatten (Regelstudienzeit bisher 9 Semester), können wegen der Heraufsetzung der Regelstudienzeit eine Förderung für das 10 Fachsemester erhalten.
Es ist dafür notwendig, erneut einen Antrag auf Förderung zu stellen.