Verlängerung der Regelstudienzeit auf 10 Semester (Rechtswissenschaften)

Studierende der Rechtswissenschaften, die sich derzeit im 10. FS befinden und bisher keinen BaföG-Anspruch mehr hatten (Regelstudienzeit bisher 9 Semester), können wegen der Heraufsetzung der Regelstudienzeit eine Förderung für das 10 Fachsemester erhalten.

Es ist dafür notwendig, erneut einen Antrag auf Förderung zu stellen.


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