Studierende aus Greifswald belegen dritten Platz beim ersten HANSEMOOT - Moot Court Verfassungsrecht in Hamburg

Die Greifswalder Jurastudenten Laura Holder, Jytte Lauenstein, Richard Retka und Paul Teubner vertraten die Universität Greifswald erfolgreich beim Moot Court „HanseMoot“ am 13. und 14. November 2017 in Hamburg und belegten dort den dritten Platz. Eine Auszeichnung erhielten sie zudem für den besten Schriftsatz. Bild: Paul Teubner.
Die Greifswalder Jurastudenten Laura Holder, Jytte Lauenstein, Richard Retka und Paul Teubner vertraten die Universität Greifswald erfolgreich beim Moot Court „HanseMoot“ am 13. und 14. November 2017 in Hamburg und belegten dort den dritten Platz. Eine Auszeichnung erhielten sie zudem für den besten Schriftsatz. Bild: Paul Teubner.

Die Greifswalder Jurastudenten Laura Holder, Jytte Lauenstein, Richard Retka und Paul Teubner vertraten die Universität Greifswald erfolgreich beim Moot Court „HanseMoot“ am 13. und 14. November in Hamburg und belegten dort den dritten Platz. Eine Auszeichnung erhielten sie zudem für den besten Schriftsatz.

Der HanseMoot ist der erste bundesweite Moot Court im Verfassungsrecht. Ausgerichtet wurde er gemeinsam vom Hamburgischen Verfassungsgericht, der Bucerius Law School sowie der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg. Den ersten Platz belegte ein gemeinsames Team jener beiden Hochschulen, ein Team der Ruhr-Universität Bochum wurde Zweiter. Angetreten waren 13 Teams aus ganz Deutschland.

Dem Wettbewerb lag ein Sachverhalt zugrunde, der Fragen direkter Demokratie auf Bundesebene zum Gegenstand hatte. Mittels fiktiver Grundgesetzänderung war die Möglichkeit zur Durchführung von Volksentscheiden eröffnet worden. Zu erörtern war sodann, in welchem Rahmen eine Absenkung von Beteiligungsquoren im Vorfeld der Volksabstimmung mit dem Demokratieprinzip aus Art. 20 GG in Einklang zu bringen wäre. Eine Rolle spielten sowohl Grundfragen des Staatsorganisationsrechts als auch das aktuellere Problem, inwiefern Verstöße gegen das Demokratieprinzip von Bürgern unter Berufung auf Art. 38 GG mittels Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden können.

Im Vorfeld der mündlichen Ausscheidungen hatten die teilnehmenden Teams zwei Schriftsätze anzufertigen. In diesen war die Problematik sowohl aus Sicht des Beschwerdeführers, als auch vom Standpunkt einer im Verfahren Stellung nehmenden Volksinitiative zu beurteilen. Bei den mündlichen Ausscheidungen am 13. Und 14. November galt es sodann, die beiden Positionen argumentativ zu verteidigen.

Die mündlichen Verhandlungen fanden im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg statt. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, ihre Plädoyers vor namhaften Rechtswissenschaftlern zu halten. Zu den Juroren gehörte neben Richterinnen und Richtern verschiedener Landesverfassungsgerichte auch Prof. Michael Eichberger, Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

Den Abschluss der Veranstaltung bildete die Preisverleihung im großen Festsaal des Hamburger Rathauses. Sie wurde begleitet von Festreden der Präsidentin der Hamburger Bürgerschaft, Carola Veit, vom Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Friedrich-Joachim Mehmel, sowie dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Ferdinand Kirchhof.

Eine Neuauflage des HanseMoot wird es im kommenden oder übernächsten Jahr geben.


Moot Court - Wettbewerb der Jurastudierenden

Der Wettbewerb der Jurastudierenden - Moot Court - beinhaltet eine Ausarbeitung des Schriftsatzes zu einem reallen bzw. fiktiven Fall mit anschließendem Auftritt vor dem fiktiven Gericht, bestehend aus praktizierenden Richtern, und wird generell zwischen den Teams und nicht zwischen den einzelnen Personen durchgeführt. Es gibt deutschlandweit viele verschiedene Wettbewerbe dieser Art, die sich nach einem Schwerpunkt - einem Fachgebiet der Rechtswissenschaften - unterscheiden.

Moot Court Verfassungsrecht

Moot Court in dem Fachgebiet Verfassungsrecht wurde zum ersten Mal 2017 in Hamburg durchgeführt. Teilnehmen durften Jurastudierende der ersten sechs Semester. Beim Veranstalter - Hamburgisches Verfassungsgericht in Kooperation mit der Bucerius Law School und der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg - haben sich über 20 Teams aus dem gesamten Bundesgebiet angemeldet, 13 davon haben dann auch im Wettbewerb teilgenommen.

HANSEMOOT 2017

Moot Court Verfassungsrecht in Hamburg

Erster Platz
Gemeinsames Team der Universität Hamburg und der Bucerius Law School

Zweiter Platz
Ruhr-Universität Bochum

Dritter Platz
Universität Hamburg, Universität Greifswald