Wahlpflichtfächer

Im Rahmen des Prüfungsfachs "Wahlpflichtfach II" gem. § 31 Abs. 1 Nr. 5 Fachprüfungsordnung kann aus dem Angebot der Speziellen Betriebswirtschaftslehre oder einem der folgenden Fächer ausgewählt werden:

  • Quantitative Methoden und Informationsverarbeitung
  • Steuerrecht
  • Psychologie
  • Wirtschaftsrecht
  • Kultur-, Landes- und Wirtschaftskunde des Ostseeraums (nur in Verbindung mit Spezielle BWL "Internationale Betriebswirtschaftslehre")