Studiengang Rechtswissenschaften - Fachbeschreibung, Zulassung, Einschreibung

Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald (Staatsexamen).
Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald (Staatsexamen).

Die nächstmögliche Einschreibung ist in der Zeit von 30.01.2023 – 24.02.2023 (ggf. Nachfrist) möglich.

Studienziel

Das Studienziel wird durch § 1 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) bestimmt.

Das Studium hat demgemäß den Zweck, den Studenten zu befähigen, das geltende Recht auf der Grundlage anerkannter wissenschaftstheoretischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung beruflicher Erfordernisse in geordneter Argumentation auszulegen und anzuwenden.


CHE-Ranking 2020

Sehr gute Studienorganisation

Im CHE-Ranking 2020 punkten die Studienfächer Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Rechtswissenschaften (Jura) an der Universität Greifswald im Bereich Studium und Lehre. Jura-Studierende werten die Studienorganisation sowie die Prüfungen in die Spitzengruppe.

BWL und Jura in Greifswald punkten im CHE-Ranking 2020 mit sehr guter Studienorganisation

Jurastudium in Greifswald

Kein anonymer Massenbetrieb

Die im Vergleich zu vielen anderen Universitäten überschaubare Zahl der Studierenden erlaubt eine persönliche Betreuung durch die Dozenten und den ungehinderten Zugang zur Literatur sowie zu den juristischen Datenbanken.

Die persönliche Betreuung statt des anonymen Massenbetriebes ist einer der wesentlichen Vorzüge des Studiums in Greifswald.


Studiengegenstand

Während der Regelstudienzeit werden Grundlagen-, Pflicht- und Schwerpunktbereiche angeboten.

Studiengegenstand sind die Pflichtfächer: Privatrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht sowie ein vom Studierenden auszuwählender Schwerpunktbereich.

Im Rahmen des in der Regel auf acht Semester angelegten Studiums sind formale Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung zu erfüllen. 

Aufbauend auf vorlesungsbegleitenden Kolloquien für Studienanfänger im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht, ist zunächst die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren und Hausarbeiten für Studienanfänger in jedem dieser Teilgebiete erforderlich. Daran schließt sich die Übung für Fortgeschrittene in jedem der genannten drei Teilgebiete an.

Ferner ist die Teilnahme an einer Veranstaltung nachzuweisen, in der die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und philosophischen Grundlagen des Rechts behandelt werden.

Reform des Studiengangs Rechtswissenschaften

Ab Wintersemester 2021/2022 stehen wichtige Reformen an in folgenden Bereichen: Aufbau des Studiums, Neugestaltung der Schwerpunktbereichsangebote, Liberalisierung im Prüfungswesen, Studienzeitbegrenzung.


Praktikum

Während des Studiums muss außerdem eine nicht von der Fakultät organisierte praktische Studienzeit von mindestens drei Monaten, davon in der Regel ein Monat in der Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtspflege, absolviert werden, die bei einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde, einem Rechtsanwalt, der Rechtsabteilung eines Unternehmens, einer Gewerkschaft oder einem Verband oder bei einer sonstigen geeigneten Stelle abgeleistet werden kann.

Ausbildungsstellen können alle Stellen im Inland -also auch in anderen Bundesländern- und im Ausland sein, bei denen dem Studenten eine Anschauung von Recht vermittelt wird.

Zum Beispiel: alle Amts- und Landgerichte, Rechtsanwälte, Notare, Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, Staatsanwaltschaften, Strafvollzugsbehörden, Stadtverwaltungen, Landesbehörden, Gesetzliche Körperschaften des Bundes und des Landes.

Studienabschluss

Der Studiengang Rechtswissenschaften wird mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen. Diese besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70%) und einer universitären Schwerpunktbereichprüfung (30%). Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in den von der Justizverwaltung organisierten juristischen Vorbereitungsdienst. Die Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind in den §§ 3 bis 6 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) geregelt.

An das Studium schließt sich ein Vorbereitungsdienst (Refendariat) an, und mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird die Befähigung zum Richteramt und das Recht auf Zulassung zur Anwaltschaft erworben.


Vorbereitungsdienst (Refendariat)

Im Anschluss an die Erste juristische Prüfung werden die Absolventen auf Antrag als Referendare in den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendardienst) aufgenommen. Ihnen werden verschiedene Ausbildungsstationen zugewiesen.

Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, den Referendar mit den Aufgaben der Rechtspflege (einschließlich Anwaltstätigkeit) und der Verwaltung vertraut zu machen und dadurch in die Anwendung und Gestaltung des Rechts und in die Rechtsberatung einzuführen.

Assessorexamen

Mit dem Bestehen der sich daran anschließenden zweiten Staatsprüfung (sogenanntes Assessorexamen) erlangt der auf diese Weise vorbereitete Jurist die Befähigung zum Richteramt (§ 5 Deutsches Richtergesetz).

Für die Absolventen steht jetzt die große Vielfalt sämtlicher juristischer Berufe offen; namentlich- um nur die wichtigsten Bereiche zu nennen – die Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsbeamter, Rechtsanwalt, Notar, als Angestellter oder freiberuflicher Berater von Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie als Verbandsvertreter.

Die Berufsaussichten sind für Absolventen mit besser als "ausreichend" bestandenem Examen zufriedenstellend.


Fachübergreifende Möglichkeiten

Über die juristische Ausbildung im engeren Sinne hinaus können weitere berufsqualifizierende Fähigkeiten erlernt und gefördert werden. Dazu zählt namentlich die Ausbildung in Fachsprachen (z. B. Englisch, Französisch, Russisch), der Umgang mit juristischen Datenbanken (z. B. Juris).

Die angestrebte Verbindung von Rechts- und Staatswissenschaften in einer Fakultät gestattet vor allem die gründliche Einbeziehung volks- und betriebswirtschaftlicher Studien. Die grundsätzlich mögliche Teilnahme an Veranstaltungen anderer Fakultäten trägt zur Vertiefung der Allgemeinbildung bei.

Studien- und Prüfungsordnungen

Die Studienordnung (SO) regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung den Ablauf des Studiums. Sie legt fest, welche Veranstaltungen in welchem Zeitrahmen belegt werden sollten.

Die Prüfungsordnung (PO) regelt die Modalitäten der Prüfungen, insbesondere die Prüfungsfristen, die Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen.

Studien- und Prüfungsordnungen


Zulassung, Einschreibung

Der Studiengang Rechtswissenschaften unterliegt an unserer Fakultät keiner Zulassungsbeschränkung. Der Studiengang ist zulassungsfrei (nc frei).

Bewerberinnen und Bewerbern unter Voraussetzung einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abitur) und unter Einhaltung der Immatrikulationsfristen ist der Studienplatz sicher (freie Einschreibung).

Studienaufnahme

Die Einschreibung ist zum Winter- und zum Sommersemester möglich.


Ansprechpartner, Fachstudienberatung

Ass. jur. Susanne Wischnewski

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht

Raum: 2.08b
Ernst-Lohmeyer-Platz 1
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 420-2125
susanne.wischnewskiuni-greifswaldde