Vorbereitung auf die Staatliche Pflichtfachprüfung

Die Staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus sechs jeweils 5stündigen Klausuren in den Gebieten Privatrecht (3 Klausuren), Öffentliches Recht (2 Klausuren) und Strafrecht (eine Klausur) sowie einer mündlichen Prüfung.

Zur Vorbereitung auf die Staatliche Pflichtfachprüfung bietet die Fakultät ein 10 Monate umfassendes Programm an:

  • Drei kompakte, jeweils zweisemestrige Examenskurse im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht. Teilnehmen kann nur, wer sämtliche Fortgeschrittenenübungen erfolgreich absolviert hat; über Ausnahmen entscheidet der jeweilige Dozent. Erwartet wird eine intensive Mitarbeit. Daher werden die zu besprechenden Fälle vorab verteilt, damit die Studierenden sich entsprechend vorbereiten können.
  • Ein Examensklausurenkurs
  • Zweimal jährlich ein Probeexamen (6 Klausuren innerhalb von 14 Tagen)