Reform der Schwerpunktausbildung

13.04.2023 - Veröffentlicht
01.06.2023 - Aktualisiert

 

Der Prüfungsausschuss für den Studiengang Rechtswissenschaften informiert.

 

 

Ab Sommersemester 2024 wird das Schwerpunktbereichsstudium geändert:

  1. Grundsätze der Neugestaltung
  2. Die neuen Schwerpunktbereiche
  3. Übergangsregelungen
  4. Vorlesungsangebot der neuen Schwerpunktbereiche

 

I. Grundsätze der Neugestaltung

Derzeit werden von der Fakultät sechs Schwerpunktbereiche angeboten. Jeder gegenwärtig zur Auswahl stehende Schwerpunkt umfasst im Allgemeinen Vorlesungen im Umfang von 14 SWS zuzüglich eines Seminars und kann aufgrund des über drei Semester verteilten Vorlesungsangebots in drei Semestern abgeschlossen werden.

Aufgrund einer Änderung des Juristenausbildungsgesetzes werden ab Sommersemester 2024 an der Fakultät Schwerpunktbereiche mit Vorlesungen im Umfang von nur noch jeweils 8 SWS zuzüglich eines Seminars angeboten. Dafür wird die Zahl der zur Auswahl stehenden Schwerpunkte auf acht erhöht. 

Die übrigen Rahmenbedingungen bleiben bestehen, insbesondere das dreisemestrige Studium, ebenso die für einen erfolgreichen Abschluss zu erbringenden Prüfungsleistungen (neben einer Klausur ist ein dem Schwerpunkt zugeordnetes Seminar zu bestehen, wo eine Studienarbeit zu schreiben und eine mündliche Prüfung abzulegen ist). Die in aller Regel verbindliche Wahl des gewünschten Schwerpunktbereichs wird wie bislang bei der Anmeldung zur Klausur ermöglicht.

Mit dem zweistündigen Seminar wird ab Sommersemester 2024 der Gesamtumfang des Schwerpunktbereichsstudiums insgesamt 10 SWS umfassen. 

Es wird wie bislang empfohlen, das Schwerpunktbereichsstudium im 4.-6. Semester zu absolvieren (s. Musterstudienplan).

 

II. Die neuen Schwerpunktbereiche

Ab Sommersemester 2024 bietet die Fakultät folgende Schwerpunktbereiche im Umfang von jeweils 10 SWS an:

1. Arbeit im internationalen Kontext
2. Medien und Marktwirtschaft
3. Kriminologie und Strafrechtspflege
4. Europarecht
5. Rechtsvergleichung
6. Internationale und Alternative Streitbeilegung
7. Gesundheits- und Medizinrecht
8. Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht.

Zum Vorlesungsangebot s. unten.

 

III. Übergangsregelungen

Wer sein Schwerpunktstudium im Sommersemester 2024 beginnt, muss einen der neuen Schwerpunktbereiche belegen. Wer sein Schwerpunktstudium zuvor begonnen hat, kann dieses in einem der neuen Schwerpunktbereiche abschließen.

Für eine Übergangszeit können auch die bisherigen umfangreichen Schwerpunktbereiche wie folgt abgeschlossen werden.

Grundsätzlich können Prüfungsleistungen im ersten Versuch letztmalig im Wintersemester 2024/2025 und Wiederholungsprüfungen letztmalig im Wintersemester 2025/2026 abgelegt werden (teils ohne weiteres Vorlesungsangebot).

In den beiden bisherigen Schwerpunktbereichen „Unternehmen und Medien“ sowie „Unternehmen und Arbeit“ können Prüfungsleistungen im ersten Versuch letztmalig im Sommersemester 2025 abgelegt werden und Wiederholungsprüfungen letztmalig im Sommersemester 2026. Für diese beiden Schwerpunkte besteht über drei Semester hinweg, d.h. bis Ende des Sommersemesters 2025, ein umfassendes Vorlesungsangebot.

Wer ein Schwerpunktbereichsstudium begonnen hat, jedoch einen Wechsel in einen der neuen, thematisch eingekürzten Schwerpunktbereiche bevorzugt, kann auf folgende Erleichterungen zurückgreifen:

Alle bisher erbrachten Prüfungsleistungen werden auf den in der Bezeichnung übereinstimmenden Schwerpunkt nach neuem Recht angerechnet. Das gilt namentlich für die Schwerpunktbereiche „Kriminologie und Strafrechtspflege“, „Gesundheits- und Medizinrecht“ sowie „Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht“.

Im Übrigen werden Prüfungsleistungen des vorher bestehenden Schwerpunktbereichs „Europarecht und Rechtsvergleichung“ sowohl auf den Schwerpunkt „Europarecht“ als auch auf den Schwerpunkt „Rechtsvergleichung“ angerechnet, Prüfungsleistungen des alten Schwerpunktbereichs „Unternehmen und Medien" auf den neuen Schwerpunkt „Medien und Marktwirtschaft“, Prüfungsleistungen des alten Schwerpunktbereichs "Unternehmen und Arbeit" auf den neuen Schwerpunkt „Arbeitsrecht im internationalen Kontext". Studienarbeiten und die entsprechenden mündlichen Prüfungen aus den Bereichen „Internationales Privatrecht“ und „Europäisches Privatrecht“ des alten Schwerpunkts "Europarecht und Rechtsvergleichung" werden auch auf den neuen Schwerpunkt „Internationale und alternative Streitbeilegung“ angerechnet.

Die  genannten Anrechnungen werden vom Zentralen Prüfungsamt von Amts wegen vorgenommen nach erfolgter Anmeldung zu einem Schwerpunktbereich Ihrer Wahl. Zur besseren Planung können Sie auch im Vorfeld entsprechende Auskünfte vom Zentralen Prüfungsamt erhalten.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Schwerpunktbereich "Medien und Marktwirtschaft" mit seinem Vorlesungsangebot zum 30.09.2028 auslaufen wird. Der erste Versuch kann hier letztmalig im Sommersemester 2027 abgelegt werden, Wiederholungsprüfungen letztmalig im Sommersemester 2028.

 

IV. Vorlesungsangebot der neuen Schwerpunktbereiche

Im jeweiligen Schwerpunktbereich werden ab Sommersemester 2024 folgende Vorlesungen in einem Rhythmus von jeweils drei Semestern angeboten (Umfang in SWS).

1. Arbeit im internationalen Kontext
a) Kollektives Arbeitsrecht I 2
b) Kollektives Arbeitsrecht II 2
c) Vertiefung Individualarbeitsrecht (mit unionsrechtlichen Bezügen) 2
d) Internationales Zivilprozessrecht 2
2. Medien und Marktwirtschaft
a) Wettbewerbsrecht 2
b) Immaterialgüterrecht 2
c) Medienrecht 2
d) Äußerungsrecht 2
3. Kriminologie und Strafrechtspflege
a) Kriminologie 2
b) Strafrechtliche Sanktionenlehre 2
c) Jugendstrafrecht 2
dazu wahlweise  
d) Strafvollzugsrecht oder 2
e) Recht und Praxis der Strafverteidigung oder 2
f) Einführung in die forensische Psychiatrie oder 2
g) Medizinstrafrecht 2
4. Europarecht
a) Europäisches Verfassungsrecht 2
b) Europäisches Verwaltungsrecht 2
c) Europäisches Privatrecht 2
dazu wahlweise  
d) Methoden Rechtsvergleichung oder 2
e) Vertiefung Individualarbeitsrecht (mit unionsrechtlichen Bezügen) 2
5. Rechtsvergleichung
a) Methoden der Rechtsvergleichung 2
b) Vergleichendes Privatrecht 2
c) Vergleichendes Öffentliches Recht 2
d) Internationales Privatrecht 2
6. Internationale und Alternative Streitbeilegung
a) Internationales Zivilprozessrecht 2
b) Internationales Privatrecht 2
c) Internationales Privatrecht – Falltraining 1
d) Internationale Schiedsgerichtsbarkeit 1
e) Mediation 1
f) UN-Kaufrecht 1
7. Gesundheits- und Medizinrecht
a) Grundlagen des Gesundheitsrechts 2
b) Besonderes Gesundheitsrecht 1
c) Allgemeines Medizinrecht 2
d) Besonderes Medizinrecht 1
e) Medizinstrafrecht 2
8. Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht
a) Umweltrecht Allgemeiner Teil 2
b) Umweltrecht Besonderer Teil 2
c) Energie- und Klimaschutzecht 2
d) Infrastrukturrecht 2

 

Download (Stand 01.06.2023)
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