Anmelde- und Teilnahmebedingungen

für die vorlesungsbegleitenden Kolloquien (VK)

Fristgemäße Anmeldung in HIS notwendig

Zur Teilnahme an den vorlesungsbegleitenden Kolloquien (VK) ist nur berechtigt, wer sich ordnungsgemäß und fristgemäß angemeldet hat.

Wer aus zwingenden Gründen verhindert war, sich fristgemäß einzutragen, wendet sich unter Angabe der Matrikelnummer, des Studiengangs und des Fachsemesters an das Dekanat unter E-Mail-Adresse  rsw-dekauni-greifswaldde. Eine nachträgliche Zuteilung kann nur durch das Dekanat und nur nach Maßgabe noch freier Plätze erfolgen.

Die Kolloquiumsleiter/innen sind angewiesen, nur die ordnungsgemäß angemeldeten Studierenden zum Kolloquium zuzulassen. Teilnahmescheine werden nur erteilt, wenn mindestens zwei Dritteln aller Veranstaltungen des VK besucht wurden, für das man angemeldet war. Ob Fehlzeiten verschuldet oder unverschuldet (z. B. Krankheit) sind, ist dabei unerheblich! Bis zu 3mal kann eine Fehlstunde durch Teilnahme an einer Parallelgruppe nach Abstimmung mit dem jeweiligen VK-Leiter ausgeglichen werden, wenn diese jeweils in unterschiedlichen Wochen besucht werden (s. § 10 Abs. 1 Nr. 8 S. 3 StudO ReWi).

Teilnehmer/innen, die dem ersten Termin des VK unentschuldigt fernbleiben, können von dem VK-Leiter aus der jeweiligen Teilnehmerliste gestrichen werden, um Nachrückern Platz zu machen. Können spätere Termine nicht wahrgenommen werden, müssen keine Entschuldigungen vorgelegt werden.

Ausnahmen von diesen Festlegungen sind nur aus wichtigen Gründen, die vom Studierenden in einem Antrag an den Dekan schriftlich darzulegen sind, möglich.