Zwischenprüfung nach PrüfO 2010


Die Fachprüfungen sollen bis zum Ende des 4. Semesters das erste Mal abgelegt worden sein.

Die (studienbegleitende) Zwischenprüfung besteht aus insgesamt vier Fachprüfungen in folgenden Bereichen (§ 17 Abs. 1 PrüfO):

- Allgemeine Grundlagen des Rechts (Klausur)

- Öffentliches Recht (Klausur, Hausarbeit)

- Privatrecht (2 Klausuren, Hausarbeit)

- Strafrecht (Klausur, Hausarbeit)


Empfohlener Ablauf der Zwischenprüfungen

Studienaufnahme: Wintersemester, gem. StudO

Semester Fachprüfung Lehrveranstaltung Prüfungsleistung Anmeldefrist
1. (WS) Grundlagen des Rechts Historische Grundlagen des Rechts oder Gesellschaftliche und politische Grundlagen des Rechts oder Einführung in die BWL für Juristen. Klausur (90 Minuten) i.d.R. Anfang Dezember
2. (SS) Privatrecht Anfängerübung im Privatrecht eine Klausur zu den "Allgemeinen Lehren des Bürgerlichen Rechts" und eine Klausur zu den "Grundlagen des Allgemeinen Schuldrechts" (jeweils 120 Min.),
Hausarbeit
(Bearbeitung der Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit vor dem 2. Sem.)
i.d.R. bis Ende der 1. Vorlesungswoche
3. (WS) Öffentliches Recht Anfängerübung im Öff. Recht eine Klausur (120 Minuten), Hausarbeit i.d.R. bis Ende 1. Vorlesungswoche
4. (SS) Strafrecht Anfängerübung im Strafrecht eine Klausur (120 Minuten), Hausarbeit i.d.R. bis Ende 1. Vorlesungswoche

Studienaufnahme SoSe, gem. StudO

Semester Fachprüfung Lehrveranstaltung Prüfungsleistung Anmeldefrist
1. (SS) Grundlagen des Rechts Philosophische Grundlagen des Rechts oder Wirtschaftliche Grundlagen des Rechts oder Einführung in die VWL. Klausur
(90 Minuten)
i.d.R. im Mai
2. (WS) Strafrecht Anfängerübung im Strafrecht Klausur (120 Min.),
Hausarbeit
(Bearbeitung der Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit vor dem 2. Sem.)
i.d.R. bis Ende der 1. Vorlesungswoche
3. (SS) Privatrecht Anfängerübung im Privatrecht eine Klausur zu den "Allgemeinen Lehren des Bürgerlichen Rechts" und eine Klausur zu den "Grundlagen des Allgemeinen Schuldrechts" (jeweils 120 Min.) wie oben (entsprechend)
  Öffentliches Recht Anfängerübung im Öff. Recht Klausur (120 Minuten), Hausarbeit wie oben (entsprechend)

Die Angaben zur Anmeldefrist sind unverbindlich.
Maßgeblich sind die entsprechenden Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses/des Zentralen Prüfungsamts.

Verbotene Hilfsmittel bei Aufsichtsarbeiten

Vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung des Prüfungsausschusses aus wichtigen Gründen werden bei Aufsichtsarbeiten Computer, Notebooks, Netbooks, Tablets, Mobiltelefone, Smartphones oder ähnliches elektronisches Gerät als verbotene Hilfsmittel eingestuft.

Bereits das Mitführen solcher Geräte in den Prüfungsraum führt zur Annahme eines Täuschungsversuchs.

Prüfungsausschüsse der Fakultät