Hinweise für den Studiengang Management und Recht
Veröffentlich am 30.10.2023
Die genannten Hinweise sind nur relevant, wenn für Sie die neue PSO gilt.
Um an einem Seminar oder Proseminar teilzunehmen, melden Sie sich direkt beim jeweiligen Lehrstuhl (je nachdem wo das Seminar angeboten wird) und informieren Sie sich rechtzeitig über den zeitlichen Ablauf.
Studierende im 5. Fachsemester (WS 23/24):
- Das Recht-Modul „Grundrechte/Europarecht“ besteht aus den Vorlesungen Grundrechte (1. Hälfte) und Europarecht.
- Bisheriges Modul "Ausübung von Hoheitsgewalt": Hierzu wird auch im Frühjahr 2024 eine Prüfung angeboten, außerdem noch eine Wiederholungsprüfung. Da diese Prüfung in der elektronischen Anmeldemaske des ZPA nicht vorgesehen sein wird, muss, wer sich zu dieser Prüfung anmelden will, diese Prüfung schriftlich als "Zusatzfach" anmelden.
- Sofern aus den Übergangsregelungen in der neuen PSO nicht hervorgeht, dass Ihnen das Modul „Vertragstypen des Schuldrechts“ angerechnet wird, sollten Sie die Vorlesung in diesem Semester besuchen bis Ihr Umschreibungsbescheid vom Prüfungsamt da ist. Das gilt auch für Studierende, die schon alle Recht-Module nach der alten PSO bestanden haben.
Hinweise des Prüfungsamtes
Um Zusatzfächer anmelden zu können, muss der Antrag "Antrag auf Prüfung in einem Zusatzfach/ANTRAG AUF ANMELDUNG VON ZUSATZFÄCHERN" vollständig ausgefüllt jeweils während der entsprechenden Anmeldefrist im Zentralen Prüfungsamt eingereicht werden. Eine E-Mail ist nicht ausreichend.
Die neue PSO gilt NICHT für Studierende, denen nur noch Praktikum/müP und/oder die Bachelorarbeit fehlt, da für diese bis 31.03.2025 die alte Prüfungsordnung gilt.