Zulassung in Diplomprüfungen

Veröffentlicht 18.07.2018

 

Ab der kommenden Prüfungsphase gilt, dass ohne Vorlage der Prüfungszulassung die Teilnahme an der Prüfung nicht mehr möglich ist. 

Können Studierende die Zulassung nicht zur Prüfung vorlegen, ist eine möglicherweise trotzdem durchgeführte Prüfung unwirksam. Derartige Fälle sind im Prüfungsprotokoll zu vermerken. Eine nachträgliche Vorlage ist nicht mehr möglich.