Zielsetzung

Hintergrund

Der Berufsalltag von Juristen gestaltet sich zunehmend international ungeachtet dessen, ob es sich um Geschäftsbeziehungen allgemein oder Rechtsgeschäfte im engeren Sinne handelt. Englisch hat sich auch in diesem Bereich als Lingua Franca etabliert. Der Erfolg der Beziehungen ist deshalb abhängig vom präzisen und adäquaten Gebrauch (fach)sprachlicher Mittel. Differenzierte Kenntnisse der Fachsprache Recht Englisch und allgemeine kommunikative Fertigkeiten sind unersetzlich.

 

Qualifikationsziel

Ziel der fundierten Ausbildung in der Fachsprache Recht Englisch soll das sichere Beherrschen der englischen Rechtssprache im akademischen und beruflichen Umfeld sein.

 

Unterrichtsinhalte

Um das Qualifikationsziel zu erreichen, werden zum einen allgemein fachsprachenbezogene Fertigkeiten trainiert. Hierzu zählen rezeptive und produktive Fertigkeiten wie das Verstehen von mündlichen und schriftlichen Texten und der adäquate mündliche und schriftliche Ausdruck in der Rechtssprache.

Zum anderen stehen Fertigkeiten im Vordergrund, die für die Berufspraxis relevant sind. Die Studierenden erlangen Kenntnisse über Kommunikationsabläufe in einer Vielzahl von Geschäftssituationen, z.B. Vertragsverhandlungen, und werden vorbereitet auf professionelle mündliche und schriftliche Kommunikation mit Juristen in angelsächsischen, europäischen und internationalen Organisationen und Institutionen.