Immaterialgüterrecht

I. Lehrveranstaltung

Die Vorlesung „Immaterialgüterrecht“ wird in einem Drei-Semester-Turnus angeboten.

II. Inhalt

Das Immaterialgüterrecht umfasst im Rahmen des Teilschwerpunkts vor allem das Urheberrecht, daneben auch Grundzüge des Markenrechts. Im Urheberrecht wird Wert auf die Bezüge zum Medienrecht (Schrift-, Bild- und Filmwerk, Schranken) gelegt.

Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 c der Prüfungsordnung umfasst das Fach Immaterialgüterrecht folgende Inhalte:

Urheberrecht: Werkarten und Werkbegriff, Urheberschaft, Bearbeitung und freie Benutzung, Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte, Schranken (insbes.: §§ 48 – 51, 53, 59, 60, 62 UrhG), Licht-, Film- und Laufbilder, Nutzungsrechte, zivilrechtliche Ansprüche, Grundzüge des Markenrechts (geschützte Zeichen, Entstehungsvoraussetzungen, zivilrechtliche Ansprüche), kommerzielle Persönlichkeitsrechte.

III. Lernempfehlung

Peukert, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

IV. Aktuelle oder frühere Materialien

 


SS 2025

Die Vorlesung findet am 9. Mai nicht statt. Die Veranstaltung wird nachgeholt am 14. Mai von 16.00 bis 18.00 Uhr in SR 0.27 ELP 1.