Bachelor-Teilstudiengang Öffentliches Recht

Zwei-Fach-Bachelor (B.A.)

Der B.A.-Teilstudiengang Betriebswirtschaftslehre kann nur mit einem Studiengang der Philosophischen Fakultät kombiniert werden. Die Kombinationsmöglichkeiten im Bachelorstudium mit zwei Fächern (zwei Teilstudiengängen) werden hier aufgelistet.

Der B.A. Teilstudiengang Öffentliches Recht kann nur im Wintersemester begonnen und nur als Zweitfach gewählt werden. Er unterliegt keiner Zulassungsbeschränkung.

Die nächstmögliche Einschreibung ist in der Zeit von 05.08.2024–27.09.2024 (Unterbrechung der Frist 24.08.2024–08.09.2024) möglich.

Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss

Der von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät angebotene B.A.-Teilstudiengang "Öffentliches Recht" wendet sich an Studierende der Philosophischen Fakultät, die ihr Fach mit einer gezielten Ausbildung im Öffentlichen Recht kombinieren wollen.

Das Studium des B.A.-Teilstudiengangs "Öffentliches Recht" ist auf sechs Semester angelegt und wird gleichwertig mit dem ersten Fach aus dem Angebot der Philosophischen Fakultät studiert. Es soll die beruflichen Einsatzmöglichkeiten und Berufschancen der Studierenden erhöhen.

Bachelorstudiengang mit zwei Fächern führt nach drei Jahren zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Der Umfang des Studiums der beiden Fachmodule, die beide ab dem ersten Semester parallel studiert werden, ist gleich groß.


Die Perspektiven der Absolventen

Absolventen dieses Faches können Berufe ausüben, in denen vertiefte Kenntnisse im Öffentlichen Recht erforderlich sind, z.B. in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung, in Verbänden, in öffentlichen Anstalten, in Beratungsstellen oder in Fortbildungs- und Qualifizierungseinrichtungen.

Mitzubringende Fähigkeiten und Kompetenzen

Studieninteressierte sollten Spaß an strukturiertem Denken und Formulieren von Texten, Interesse an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und die Fähigkeit zur Kommunikation mit anderen Menschen haben.


Studieninhalte

In diesem Fach sind insgesamt sieben Module zu absolvieren. Die Pflichtfachausbildung entspricht im Wesentlichen der Ausbildung im Öffentlichen Recht des Studienganges Rechtswissenschaften mit dem Abschluß Staatsexamen.

In den Modulen Staatsrecht I und II und Allgemeines Verwaltungsrecht werden die grundlegenden Kenntnisse des Staats- und des Allgemeinen Verwaltungsrechts als Basis für das nachfolgende Studium vermittelt.

Im Modul Grundlagen des Rechts haben die Studierenden die Auswahl aus vier Veranstaltungen und lernen je nach gewählter Veranstaltung die hinter dem Recht stehenden grundlegenden historischen, philosophischen, gesellschaftlichen und politischen oder wirtschaftlichen Fragen – letztendlich die Frage nach der gerechten Ordnung der Gemeinschaft aus dem jeweiligen Blickwinkel – zu erkennen und sich selbst immer wieder zu stellen.

Im Besonderen Verwaltungsrecht werden Kenntnisse des Polizei-, Kommunal-, Bauplanungs-, des Verwaltungsprozess- und des Europarechts erworben beziehungsweise vertieft.

Als Wahlmodul kann eine weitere Veranstaltung der Fakultät gewählt werden. In dem zu wählenden Seminar wird die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Vertiefung (auch als Vorbereitung auf die Bachelorarbeit), zur Präsentation und wissenschaftlichen Diskussion aktueller Themen der Rechtswissenschaft gefördert (Themenvergabe direkt bei dem jeweils veranstaltenden Lehrstuhl häufig bereits am Ende des vorangehenden Semesters).

Unterrichtssprache

Lehrveranstaltungen können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden. 

Die Weiterbildung auf dem Gebiet der Fremdsprachenkenntnisse während des Studiums wird ausdrücklich empfohlen.


Praktikum

Im Rahmen der Optionalen Studien (die „dritte Säule“ des Bachelorstudiums mit zwei Fächern) ist ein Praktikum in einem der beiden BA-Studienfächer zu absolvieren. 

Studiumbeginn

Studienaufnahme ist nur im Wintersemester möglich.

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.

Studien- und Prüfungsordnungen

Die Studienordnung (SO) regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung den Ablauf des Studiums. Sie legt fest, welche Veranstaltungen in welchem Zeitrahmen belegt werden sollten.

Die Prüfungsordnung (PO) regelt die Modalitäten der Prüfungen, insbesondere die Prüfungsfristen, die Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen.

Studien- und Prüfungsordnungen


Zulassung, Einschreibung

Der B.A. Bachelor-Teilstudiengang Öffentliches Recht unterliegt an unserer Fakultät keiner Zulassungsbeschränkung. Der Teilstudiengang ist zulassungsfrei (nc frei).

Bewerberinnen und Bewerbern unter Voraussetzung einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abitur) und unter Einhaltung der Immatrikulationsfristen ist der Studienplatz sicher (freie Einschreibung).


Kein anonymer Massenbetrieb

Die im Vergleich zu vielen anderen Universitäten überschaubare Zahl der Studierenden erlaubt eine persönliche Betreuung durch die Dozenten und den ungehinderten Zugang zur Literatur sowie zu den juristischen Datenbanken.

Die persönliche Betreuung statt des anonymen Massenbetriebes ist einer der wesentlichen Vorzüge des Studiums in Greifswald.

Sehr gute Studiensituation

Wie schon in Jahr 2020, erreicht der Studiengang Rechtswissenschaften auch im CHE-Ranking 2023 die Spitzengruppe. Die Jura-Studierenden zeigten sich in der Kategorie "Allgemeine Studiensituation" besonders mit der Studienorganisation und den Selbstlernplätzen zufrieden.


Ansprechpartner, Fachstudienberatung

Weitere Fragen beantwortet die Studienberaterin des Fachbereichs Rechtswissenschaften.

Ass. jur. Susanne Wischnewski

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht

Raum: B 22
Domstraße 20 b
17489 Greifswald
Tel: +49 3834 420 2125
susanne.wischnewskiuni-greifswaldde