Wettbewerbsrecht

I. Lehrveranstaltung

Die Vorlesung „Wettbewerbsrecht“ wird in einem Drei-Semester-Zyklus angeboten.

 

II. Inhalt

Das Wettbewerbsrecht umfasst im Rahmen des Teilschwerpunkts Wettbewerb die „klassischen“ Gebiete des UWG. Zugleich wird Wert auf die Bezüge zum Medienrecht gelegt.

Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 c der Prüfungsordnung umfasst das Fach Wettbewerbsrecht folgende Inhalte:

Rechtsanwendung im Wettbewerbsrecht, Markt- und Wirtschaftsrecht, Anwendungsbereich des UWG, Schutzzwecke, wettbewerbliche Individual- und Kollektivinteressen, Generaltatbestand und Einzeltatbestände, Anspruchsarten, Sanktionen, Verhältnis zum Deliktsrecht, Rechtsgeschichte.

 

III. Lernempfehlung

Alexander, Lauterkeitsrecht


SS 2025

Die Vorlesung findet am 29. April nicht statt. Die Veranstaltung wird nachgeholt am 21. Mai von 16.00 bis 18.00 Uhr in SR 0.27 ELP 1.