Immaterialgüterrecht
I. Lehrveranstaltung
Die Vorlesung „Immaterialgüterrecht“ wird in einem Drei-Semester-Turnus angeboten.
II. Inhalt
Das Immaterialgüterrecht umfasst im Rahmen des Teilschwerpunkts vor allem das Urheberrecht, daneben auch Grundzüge des Markenrechts. Im Urheberrecht wird Wert auf die Bezüge zum Medienrecht (Schrift-, Bild- und Filmwerk, Schranken) gelegt.
Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 c der Prüfungsordnung umfasst das Fach Immaterialgüterrecht folgende Inhalte:
Urheberrecht: Werkarten und Werkbegriff, Urheberschaft, Bearbeitung und freie Benutzung, Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte, Schranken (insbes.: §§ 48 – 51, 53, 59, 60, 62 UrhG), Licht-, Film- und Laufbilder, Nutzungsrechte, zivilrechtliche Ansprüche, Grundzüge des Markenrechts (geschützte Zeichen, Entstehungsvoraussetzungen, zivilrechtliche Ansprüche), kommerzielle Persönlichkeitsrechte.
III. Lernempfehlung
Peukert, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
IV. Aktuelle oder frühere Materialien