Immaterialgüterrecht

I. Lehrveranstaltung

Die Vorlesung „Immaterialgüterrecht“ wird in einem Drei-Semester-Turnus angeboten.

II. Inhalt

Das Immaterialgüterrecht umfasst im Rahmen des Teilschwerpunkts vor allem das Urheberrecht, daneben auch Grundzüge des Markenrechts. Im Urheberrecht wird Wert auf die Bezüge zum Medienrecht (Schrift-, Bild- und Filmwerk, Schranken) gelegt.

Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 c der Prüfungsordnung umfasst das Fach Immaterialgüterrecht folgende Inhalte:

Urheberrecht: Werkarten und Werkbegriff, Urheberschaft, Bearbeitung und freie Benutzung, Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte, Schranken (insbes.: §§ 48 – 51, 53, 59, 60, 62 UrhG), Licht-, Film- und Laufbilder, Nutzungsrechte, zivilrechtliche Ansprüche, Grundzüge des Markenrechts (geschützte Zeichen, Entstehungsvoraussetzungen, zivilrechtliche Ansprüche), kommerzielle Persönlichkeitsrechte.

III. Lernempfehlung

Peukert, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

IV. Aktuelle oder frühere Materialien