Außerplanmäßige Professur für Bürgerliches Recht

Prof. Steffen Schlinker

Veranstaltungen Wintersemester 2025/26

Lehrveranstaltung

Zeit Ort Für wen? Anmeldung?

Privatrechtsgeschichte

Mo. 10:00 - 12:00 Uhr HS 1 ELP 6 1. Sem. LV.-Nr.: 2101006

Kleine Übung im Privatrecht II

Mo. 14:00 - 16:00 Uhr, Klausuren 14:00 - 16:00 Uhr HS LOE 70 3./4. Sem. LV.-Nr.: 2102062

Übung für Vorgerückte im Privatrecht II

Di. 10:00 - 12:00 Uhr, Klausuren 09:00 bis 12:00 Uhr HS LOE 70 5./6. Sem. LV.-Nr.: 2102020

Propädeutik: Einführung in die Rechtsgeschichte

Mi. 10:00 - 12:00 Uhr HS 3 ELP 6 1./2. Sem. LV.-Nr.: 2101001

Examensklausurenkurs

Fr. 16:00 -18:00 Uhr , Sa. 09:00 - 12 Fr HS 1.22 ELP 1, Sa HS LOE 70 7./8. Sem. LV.-Nr.: 2100000

Hinweis auf Remonstrationen:

Hausarbeit

Der Besuch der Hausarbeitsbesprechung muss durch Unterschrift nachgewiesen werden.

Eine schriftliche Begründung der Remonstration ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen. Darin ist nicht nur darzulegen, welcher Punkt in der Korrektur nicht richtig gewürdigt worden sein soll, sondern auch schlüssig darzutun, weshalb dieser Umstand eine bessere Bewertung der Arbeit insgesamt herbeiführen soll.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Remonstration die Arbeit vollständig neu bewertet wird, so dass auch eine reformatio in peius (eine Schlechterbewertung) im Bereich des Möglichen liegt.

Es wird zudem ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Bewertungsfehler nicht zwangsläufig eine Anhebung der Bewertung nach sich zieht, weil entweder der fehlerhaft gewürdigte Aspekt der Prüfungsleistung keine tragende Bedeutung für die vergebene Bewertung hat oder unter der Maßgabe der Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer die gleichmäßige Gewichtung nicht mehr gewährleistet ist.

 

Klausur

Der Besuch der Klausurbesprechung muss durch Unterschrift nachgewiesen werden.

Eine schriftliche Begründung der Remonstration ist innerhalb einer Woche einzureichen. Darin ist nicht nur darzulegen, welcher Punkt in der Korrektur nicht richtig gewürdigt worden sein soll, sondern auch schlüssig darzutun, weshalb dieser Umstand eine bessere Bewertung der Arbeit insgesamt herbeiführen soll.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Remonstration die Arbeit vollständig neu bewertet wird, so dass auch eine reformatio in peius (eine Schlechterbewertung) im Bereich des Möglichen liegt.

Es wird zudem ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Bewertungsfehler nicht zwangsläufig eine Anhebung der Bewertung nach sich zieht, weil entweder der fehlerhaft gewürdigte Aspekt der Prüfungsleistung keine tragende Bedeutung für die vergebene Bewertung hat oder unter der Maßgabe der Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer die gleichmäßige Gewichtung nicht mehr gewährleistet ist.

 

Kontakt

Außerplanmäßige Professur für Bürgerliches Recht
apl. Prof. Dr. Steffen Schlinker

Sekretariat
Susanne Fischer

Ernst-Lohmeyer-Platz 1, Raum 1.20
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2109

E-Mail
susanne.fischer@uni-greifswald.de