Außerplanmäßige Professur für Bürgerliches Recht
Veranstaltungen Sommersemester 2025
Lehrveranstaltung | Zeit | Ort | Für wen? | Anmeldung? |
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Mo. 14:00 - 16:00 Uhr, Klausuren 13:00 - 16:00 Uhr | HS 4 ELP 6 | 4./5. Sem. | LV.-Nr.: 2102020 | |
Di. 12:00 - 14:00 Uhr | HS LOE 70 | 1./2. Sem. | LV.-Nr.: 2101007 | |
Di./Mi. 08:00 - 10:00 Uhr | HS 4 LOH 6 | 2./3. Sem. | LV.-Nr.: 2101006 | |
Fr. 16:00 -18:00 Uhr , Sa. 09:00 - 12 | Fr HS 1.22 ELP 1, Sa HS LOE 70 | 7./8. Sem. | LV.-Nr.: 2100000 |
Hinweis auf Remonstrationen:
Hausarbeit
Der Besuch der Hausarbeitsbesprechung muss durch Unterschrift nachgewiesen werden.
Eine schriftliche Begründung der Remonstration ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen. Darin ist nicht nur darzulegen, welcher Punkt in der Korrektur nicht richtig gewürdigt worden sein soll, sondern auch schlüssig darzutun, weshalb dieser Umstand eine bessere Bewertung der Arbeit insgesamt herbeiführen soll.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Remonstration die Arbeit vollständig neu bewertet wird, so dass auch eine reformatio in peius (eine Schlechterbewertung) im Bereich des Möglichen liegt.
Es wird zudem ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Bewertungsfehler nicht zwangsläufig eine Anhebung der Bewertung nach sich zieht, weil entweder der fehlerhaft gewürdigte Aspekt der Prüfungsleistung keine tragende Bedeutung für die vergebene Bewertung hat oder unter der Maßgabe der Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer die gleichmäßige Gewichtung nicht mehr gewährleistet ist.
Klausur
Der Besuch der Klausurbesprechung muss durch Unterschrift nachgewiesen werden.
Eine schriftliche Begründung der Remonstration ist innerhalb einer Woche einzureichen. Darin ist nicht nur darzulegen, welcher Punkt in der Korrektur nicht richtig gewürdigt worden sein soll, sondern auch schlüssig darzutun, weshalb dieser Umstand eine bessere Bewertung der Arbeit insgesamt herbeiführen soll.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Remonstration die Arbeit vollständig neu bewertet wird, so dass auch eine reformatio in peius (eine Schlechterbewertung) im Bereich des Möglichen liegt.
Es wird zudem ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Bewertungsfehler nicht zwangsläufig eine Anhebung der Bewertung nach sich zieht, weil entweder der fehlerhaft gewürdigte Aspekt der Prüfungsleistung keine tragende Bedeutung für die vergebene Bewertung hat oder unter der Maßgabe der Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer die gleichmäßige Gewichtung nicht mehr gewährleistet ist.
Kontakt
Außerplanmäßige Professur für Bürgerliches Recht
apl. Prof. Dr. Steffen Schlinker
Sekretariat
Susanne Fischer
Ernst-Lohmeyer-Platz 1, Raum 1.20
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2109