Examensklausurenkurs/Probeexamen
Informationen zum Probeexamen 2026 II
Das Probeexamen 2026/II wird vom 27.08. bis 04.09.26 geschrieben. Die Anmeldung läuft vom 01.07.26. bis zum 20.08.26 über HIS.
Beachten Sie, dass Ihre Platznummern nur zur 1. Klausur ausgehängt werden.
Bei späteren Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal.
Terminübersicht Probeexamen 2026 II
| Klausur 9-14 Uhr, HS 3/4 ELP 6 | Rückgabe | Fach | Verantwortlich | |
|---|---|---|---|---|
| Do, 27.08.26 | 15.10.26, 16-18 | HS 1.22 (ELP 1) | Z I | Prof. Lorz |
| Fr, 28.08.26 | 23.09.26, 14-16 | HS 1.22 (ELP 1) | Z II | Prof. Schinkels |
| Mo, 31.08.26 | 30.09.26, 12-14 | digital | Z III | Prof. Schmitt |
| Di, 01.09.26 | 28.09.26, 10-12 | uni-greifswald-de.zoom.us/j/87456105310 Meeting-ID: 874 5610 5310 Kenncode: 655131 | Ö I | Prof. Buckler |
| Do, 03.09.26 | 24.09.26, 14-16 | digital | Ö II | Prof. Wolff |
| Fr, 04.09.26 | 21.09.26, 12:30-13:30 | digital | S | Prof. Merkel |
Schriftliche Prüfung, Gesetzestexte und Hilfsmittel
Die Aufsichtsarbeiten werden unter den gleichen Bedingungen wie bei der Staatlichen Pflichtfachprüfung geschrieben. Die Bearbeitungszeit für die Aufsichtsarbeiten beträgt jeweils fünf Stunden.
Den Anweisungen der Aufsichtskräfte ist Folge zu leisten.
Als Hilfsmittel sind nur die in der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums M-V vom 19. Juli 2011 (AmtsBl. M-V 2011 S. 470) aufgeführten zugelassen.
Während der Dauer der Klausurarbeiten darf der Raum nur mit Zustimmung der Aufsichtskräfte verlassen werden.
Die mitgeführten Hilfsmittel werden während der „Prüfung“ kontrolliert. Verstöße oder sonstige Unregelmäßigkeiten (Täuschung, Benutzung oder Mitsichführen nicht zulässiger oder mit unzulässigen Notizen versehenen Hilfsmittel) führen dazu, dass die angefertigte Klausurarbeit nicht zur Korrektur angenommen wird.
Die Teilnehmernummer ist auf jeder Seite der Klausurarbeit oben links anzugeben. Sie wird außerdem am Arbeitsplatz sichtbar angebracht.
Schreibzeug und Schreibpapier sind von den Teilnehmern mitzubringen.