Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/25

Die Lehrveranstaltungen werden - wie im Vorlesungsverzeichnis angekündigt - in Präsenz stattfinden. Die entsprechenden Links zu den Veranstaltungen finden Sie im HIS und in Moodle.

Was? Wann und wo? Für wen? Anmeldung?
Übung für Vorgerückte im Strafrecht Mi, 10-12 Uhr & HS Loe [Klausuren 10-13 Uhr] 4. + 5. Semester LV-Nr.: 2103032
Vorlesung Medizinstrafrecht Mi, 14-16 Uhr & HS 2 (ELP 6) 4. - 6. Semester im SPB Gesundheits- und Medizinrecht LV-Nr.: 2112196
Vorlesung Strafprozessrecht Do. 8.30-10 Uhr & HS 2 (ELP 6) 4. + 5. Semester LV-Nr.: 2103034
Vorlesung Strafrecht BT III Do. 14-16 Uhr & HS 2 (ELP 6) 4. + 5. Semester LV-Nr.: 2103041

Der Sachverhalt für die Vorgerücktenübung im Strafrecht sowie die weiteren Unterlagen für die Formalia einer Hausarbeit sind in Moodle abrufbar.


Ankündigung zum Seminar im Schwerpunktbereich Gesundheits- und Medizinrecht für das SS 2025

Anmeldefrist

Frau Professorin Merkel wird ein Seminar im Schwerpunkt „Gesundheits- und Medizinrecht“ für den Bereich Arztstrafrecht mit im SoSe 2025 zu präsentierenden Studienarbeiten anbieten.

Die Anmeldung zur Studienarbeit ist im Zeitraum vom 18.11.2024 bis einschließlich 07.01.2025 möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Nachmeldung erfolgen.

Bitte reichen Sie Ihr Anmeldeformular nebst Anlagen (insb. Kopie des Studierendenausweises und Zwischenprüfungszeugnisses) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet per Mail beim Lehrstuhl ein (ls-strafrechtuni-greifswaldde).

Die Themenausgabe erfolgt voraussichtlich in den ersten beiden Wochen nach Vorlesungsende. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Wochen. Präsentation und Verteidigung der Studienarbeit erfolgen voraussichtlich im Juni/Juli 2025.

Die erfolgreiche Anmeldung wird dem zentralen Prüfungsamt gemeldet (§ 24 Abs. 3 PO). Die Themenausgabe erfolgt durch das zentrale Prüfungsamt (§ 26 Abs. 3 PO). Bzgl. der Themen/genauer Besprechungstermine beachten Sie bitte die Aushänge zum Seminar am Lehrstuhl Merkel.


Zur Beachtung (§ 10 Abs. 2 Studienordnung):

(2) Die Studierenden bewahren Arbeiten, die als Grundlage für die Erteilung eines Leistungsnachweises dienen, selbst auf. Nicht abgeholte Arbeiten verwahrt der Leiter der Veranstaltung bis zum Ende des folgenden Semesters. Dasselbe gilt für Bescheinigungen.