Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2023/24
Die Lehrveranstaltungen werden - wie im Vorlesungsverzeichnis angekündigt - in Präsenz stattfinden. Die entsprechenden Links zu den Veranstaltungen finden Sie im HIS und in Moodle.
Was? | Wann und wo? | Für wen? | Anmeldung? |
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Vorlesung Strafrecht BT I | Di, 12-14 Uhr & HS 3 (ELP 6) | 2. + 3. Semester | LV-Nr.: 2103037 |
Anfängerübung im Strafrecht | Mi, 14-16 Uhr & HS Loe | 2. Semester | LV-Nr.: 2103003 |
Vorlesung Strafprozessrecht | Mi, 10-12 Uhr & HS 2 (ELP 6) | 4. + 5. Semester | LV-Nr.: 2103034 |
Seminar zum Medizinstrafrecht | wird bekannt gegeben | Schwerpunktkandidat*in(nen) im Bereich "Gesundheits- und Medizinrecht" | LV-Nr.: 2112200 |
Seminar "Schuld und Strafe" | wird bekannt gegeben | Schwerpunktkandidat*in(nen) im Bereich "Kriminologie und Strafrechtspflege" | LV-Nr.: 2112200 |
Ankündigung zum Seminar im Schwerpunktbereich Gesundheits- und Medizinrecht für das WS 2023/24
Anmeldefrist
Frau Professorin Merkel wird ein Seminar im Schwerpunkt „Gesundheits- und Medizinrecht“ für den Bereich Arztstrafrecht mit im SoSe 2024 zu präsentierenden Studienarbeiten anbieten.
Die Anmeldung zur Studienarbeit ist im Zeitraum vom 04.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Nachmeldung erfolgen.
Bitte reichen Sie Ihr Anmeldeformular nebst Anlagen (insb. Kopie des Studierendenausweises) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet per Mail beim Lehrstuhl ein (ls-strafrechtuni-greifswaldde).
Die Themenausgabe erfolgt voraussichtlich in den ersten beiden Wochen nach Vorlesungsende. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Wochen. Präsentation und Verteidigung der Studienarbeit erfolgen voraussichtlich im Juni/Juli 2024. .
Die erfolgreiche Anmeldung wird dem zentralen Prüfungsamt gemeldet (§ 24 Abs. 3 PO). Die Themenausgabe erfolgt durch das zentrale Prüfungsamt (§ 26 Abs. 3 PO). Bzgl. der Themen/genauer Besprechungstermine beachten Sie bitte die Aushänge zum Seminar am Lehrstuhl Merkel.

Zur Beachtung (§ 10 Abs. 2 Studienordnung):
(2) Die Studierenden bewahren Arbeiten, die als Grundlage für die Erteilung eines Leistungsnachweises dienen, selbst auf. Nicht abgeholte Arbeiten verwahrt der Leiter der Veranstaltung bis zum Ende des folgenden Semesters. Dasselbe gilt für Bescheinigungen.