Qualifikationsnachweis zu "Techniken der Gesprächsführung und Konfliktlösung" (Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO M-V)

Zertifikat (KI-generiert)

Es findet keine Abschlussprüfung statt. Laut § 5 Abs. 3 JAPO M-V muss ein Kandidat für die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen "ein Referat halten oder eine vergleichbare Prüfungsleistung erbracht haben". Eine Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO M-V erhält, wer sich sich mit mindestens ausreichenden Leistungen am gesamten Blockseminar sowie an einem ca. 20-minütigen Partnerreferat zu einem kommunikationswissenschaftlichen Thema beteiligt und nachweislich mit den Inhalten der Lehrveranstaltung (auch der Vorlesungen/Plena) auseinandergesetzt hat. Dabei handelt es sich um die nach § 5 Abs. 3 geforderte “vergleichbare Prüfungsleistung”. Die erbrachten Leistungen müssen "mit mindestens 'ausreichend' (4,00 Punkte) bewertet" worden sein. Versäumte Seminartermine müssen nach terminlicher Absprache mit der Lehrkraft in einem späteren Semester in der gleichen Veranstaltung nachgeholt werden.

Wie im Kapitel "Lehrkonzept" ausgeführt und begründet, wird von den Studierenden verlangt, dass sie sich in starkem Maß selbst in den Unterricht "einbringen", d. h. ein deutliches Engagement zur Teilnahme, Zuverlässigkeit und zur Seminarverantwortung aufbringen müssen. Das schließt die engagierte Beteiligung an Lehrgesprächen und Gruppenarbeit ebenso ein.

Da die Leistungen aufgrund der besonderen Methodik nicht in Notenschritten bewertet werden, wird die Bescheinigung durch Zitat der JAPO M-V § 5 Abs. 3mit mindestens ausreichend erbrachten Leistungen” ausgestellt, damit sie auch von Justizprüfungsämtern anderer Bundesländer anerkannt werden kann.