Qualifikationsnachweis zu "Techniken der Gesprächsführung und Konfliktlösung" (Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO M-V)

Zertifikat (KI-generiert)

Es findet keine Abschlussprüfung statt. Laut § 5 Abs. 3 JAPO M-V muss ein Kandidat für die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen "ein Referat halten oder eine vergleichbare Prüfungsleistung erbracht haben". Eine Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO M-V erhält, wer sich an allen sechs Seminarterminen mit mindestens ausreichenden Leistungen eingebracht, sich nachweislich mit den Inhalten der Lehrveranstaltung (auch der Vorlesungen) auseinandergesetzt und sich an einem Partner- oder Gruppenreferat zu einem kommunikationswissenschaftlichen Thema mit ebenfalls mindestens ausreichenden Leistungen beteiligt hat. Die "vergleichbare Prüfungsleistung" nach Abs. 3 stellen die unterschiedlichen Beiträge während der Gesamtveranstaltung dar. Versäumte Seminartermine müssen nach Absprache mit der Lehrkraft in einem späteren Semester in der gleichen Veranstaltung nachgeholt werden.

Wie im Kapitel "Lehrkonzept" ausgeführt und begründet, wird von den Studierenden verlangt, dass sie sich in starkem Maß selbst in den Unterricht "einbringen", d. h. ein deutliches Engagement zur Teilnahme, Zuverlässigkeit und zur Seminarverantwortung aufbringen müssen. Das schließt die engagierte Beteiligung an Lehrgesprächen und Gruppenarbeit ebenso ein.

Der für diese Veranstaltung erworbene Schein gilt als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme "zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen" (gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO M-V). Da die Leistungen aufgrund der besonderen Methodik nicht in Notenschritten bewertet werden, wird die Bescheinigung durch Zitat der Studienordnung "mit mindestens ausreichenden Leistungen" ausgestellt, damit sie auch von Justizprüfungsämtern anderer Bundesländer anerkannt werden.