Information zur Vorgerücktenübung Öffentliches Recht

Liebe Studierende der Rechtswissenschaften,

vorbehaltlich des Inkrafttretens der Studienreform zum 1.4.2027 wird im Sommersemester 2027 keine Vorgerücktenübung im Öffentlichen Recht (VÜ ÖR) angeboten.
Sie können im aktuellen Wintersemester 2026/2027 die VÜ ÖR, die von Herrn Prof. Dr. Buckler angeboten wird, besuchen und an den Klausuren teilnehmen. Eine Hausarbeit wird in den Semesterferien ab Februar 2027 angeboten. Alternativ können Sie die VÜ ÖR im WS 2027/2028 besuchen. Diese wird dann bereits nach der neuen Studienordnung durchgeführt werden. Danach reicht es für das Bestehen der VÜ aus, wenn eine Klausur bestanden wurde. 

Weitere Informationen zu der Reform werden zu gegebener Zeit zentral bekanntgegeben.

 


Zurück zu allen Meldungen