Das Studium hat den Zweck, den Studenten zu befähigen, das geltende Recht auf der Grundlage anerkannter wissenschaftstheoretischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung beruflicher Erfordernisse in geordneter Argumentation auszulegen und anzuwenden.
Mitteilungen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses
Festlegungen Sommersemester 2024
Veröffentlicht am 11.03.2024
Aktualisiert am 14.03.2024 (Klarstellungen zum begonnenen Schwerpunktbereichsstudium)Ergänzende Festlegungen des Prüfungsausschusses für den Studiengang Rechtswissenschaften
Veröffentlicht am 06.06.2024