Rückmeldung Sommersemester 2025

Bis zum 7. Februar 2025 läuft die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2025. Sie müssen für die Rückmeldung nur rechtzeitig den Semesterbeitrag und die Rückmeldegebühr überwiesen haben. Ausschlaggebender Zeitpunkt ist die Wertstellung auf dem Konto der Universität und nicht der Tag der Absendung. Sobald Sie im Selbstbedienungsportal Zugriff auf das neue Semester haben, gilt die Rückmeldung als bestätigt, und Sie können Ihren Studierendenausweis (Chipkarte) an den Validierungstationen validieren.

Bei verspäteter Rückmeldung (Nachfrist) ist aufgrund der geltenden Universitätsgebührenordnung eine Verwaltungsgebühr von 10 € zu entrichten. 

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