Prüfungshinweise

Hinweis für Bachelor- und Masterstudiengänge

Alle Prüfungen des Lehrstuhls für Bachelor- und Masterstudenten, insb. die Fachmodulprüfungen finden ausschließlich in schriftlicher Form statt.

Hinweise zu Anträgen auf Schnellkorrektur

Anträge auf Schnellkorrekturen können nur in besonderen Fällen und nur mit entsprechender ausführlicher Begründung eingereicht werden. Der Begründung sind entsprechende Nachweise und Belege anzufügen (z.B. Ausdrucke über Prüfungsanmeldungen, Kopien von behördlichen Schreiben etc.).

Die Anträge sind in Schriftform und mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin im Sekretariat des Lehrstuhls einzureichen. Die Zusendung per Post oder Fax ist ebenfalls möglich. Anträge, die lediglich per E-Mail eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt. Vermerken Sie bitte zusätzlich das Deckblatt ihrer Klausur mit dem Hinweis "Schnellkorrektur". Zur Beantragung einer Schnellkorrektur nutzen Sie bitte folgendes Formular: Antrag auf Schnellkorrektur

Beachten Sie bitte: Trotz gestelltem Antrag besteht keinerlei Rechtsanspruch auf eine Schnellkorrektur oder eine bevorzugte Behandlung! Die Entscheidung, ob und in welchem zeitlichen Rahmen Klausuren mit Schnellkorrekturantrag bearbeitet werden, obliegt allein dem Ermessen des Lehrstuhls.

Kontakt

Lehrstuhl für ABWL sowie Unternehmensprüfung und –besteuerung

Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Torsten Mindermann

Sekretariat
Ines Rommel

Friedrich-Loeffler-Straße 70
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2472
Telefax +49 3834 420 2470

ls-mindermannuni-greifswaldde