Vorlesungsbegleitende Kolloquien (VK)
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Vorlesungsbegleitende Kolloquien dienen der Erörterung ausgewählter Rechtsfragen und von Problemen der Fallbearbeitung in kleinen Gruppen und werden vorlesungsbegleitend durch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät in Absprache mit dem jeweiligen Hochschullehrer gehalten.
Die Teilnahme an den Kolloquien setzt die vorherige Anmeldung voraus. Die Anmeldung wird in der Regel in der ersten Vorlesungswoche eines jeden Semesters online durchgeführt. Eine Bescheinigung über die Teilnahme wird ausgestellt, wenn der Studierende an mindestens zwei Drittel der regelmäßig vorgesehenen Veranstaltungsterminen teilgenommen hat; eine Belegung in parallelen Kolloquien bis zu drei Veranstaltungen wird angerechnet, wenn diese in jeweils unterschiedlichen Wochen besucht wurden. (siehe auch § 10 Abs. 1 Nr. 8 Studienordnung Rechtswissenschaften).
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Permanentes Angebot an Vorlesungsbegleitenden Kolloquien (Übersicht VK)
Hinweise zum Sommersemester 2023
Studierende mit betreuungsbedürftigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen können sich bereits vor Beginn der Einschreibefristen im Dekanat unter Vorlage geeigneter Nachweise für die gewünschten Kurse eintragen lassen.
Die Anmeldung erfolgt via HIS.
Die VK beginnen ab Montag, d. 17. April, soweit nicht im Einzelfall anders angegeben.
Die VK-Termine für das SS 2023 finden Sie hier (Änderungen bleiben vorbehalten).
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Die Einschreibungen sind vom 12. April ab 8 Uhr bis zum 14. April, 18 Uhr, möglich.
Jedem Studierenden im entsprechenden Semester ist ein Platz sicher und wird diesen vorgehalten. Sollten Sie die Frist versäumt haben oder alle Gruppen belegt sein, melden Sie sich bitte im Dekanat. Studierende in höheren Semestern können einen Platz bei Verfügbarkeit nach der offiziellen Frist beim Dekanat erfragen.
Beachten Sie unbedingt die allgemeinen Hinweise zu den Anmelde- und Teilnahmebedingungen weiter oben auf dieser Seite!
Sollten Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sein am VK teilzunehmen, informieren Sie bitte Ihre*n VK-Leiter*in!
VK in höheren Semestern
Im Sommersemester 2023 bietet die Fakultät Vorlesungsbegleitende Kolloquien zum
- Sachenrecht (HIS-Nr.: 2102030)
- Polizeirecht (HIS-Nr.: 2104066)
- Bauplanungsrecht (HIS-Nr.: 2104067)
- Kommunalrecht (HIS-Nr.: 2104065)
an.
Die Teilnahme ist freiwillig, die Teilnehmerzahl begrenzt.
Weitere Informationen erhalten Sie über das HIS.
Die Einschreibung ist ebenfalls vom 12.-14. April möglich.
Welches VK für wen im Sommersemester 2023
Studiengang | Semester | Zur Vorlesung | HIS-Nr. | |
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Jura | 1. | Strafrecht AT | 2103028 | |
Staatsorganisationsrecht | 2104040 | |||
Gesetzliches Haftungs- und Schadensrecht | 2102025 | |||
2. | Allgemeines Schuldrecht | 2102008 | ||
Gesetzliches Haftungs- und Schadensrecht | 2102025 | |||
Strafrecht AT | 2103028 | |||
Staatsorganisationsrecht | 2104040 | |||
3. | Allgemeines Schuldrecht | 2102008 | ||
Gesetzliches Haftungs- und Schadensrecht | 2102025 | |||
B.Sc. Management und Recht | 2. | Allgemeines Schuldrecht | 2102090 | |
4. | Grundkurs Strafrecht | 2103029 | ||
B.Sc. Betriebswirtschaftslehre | 3.-4. | Öffentliches Recht II | 2201032 | |
Privatrecht II | 2201028 | |||
B.A.-Teilstudiengang Öff. Recht | 2. | Staatsorganisationsrecht | 2104040 | |
B.Sc. Geographie u.a. | 2. | Öffentliches Recht II | 2201032 | |
Diplom BWL | 3.-4. | Öffentliches Recht II | 2201032 | |
Privatrecht II | 2201028 |