Festlegungen Sommersemester 2021

Bekanntmachung des Prüfungsausschusses Rechtswissenschaften

  • Veröffentlicht am 23.04.2021
  • Ergänzt am 03.05.2021
    (Grundlagenfächer und Schwerpunktbereiche)
  • Aktualisiert am 11.06.2021
    (Grundlagenfächer und Schwerpunktbereiche)
  • Aktualisiert am 17.06.2021
    (Grundlagenfächer und Schwerpunktbereiche, Punkt 2b)
  • Aktualisiert am 28.06.2021
    (Klausurtermine der Anfängerübungen, Grundlagenfächer und Schwerpunktbereiche)
  • Aktualisiert am 30.06.2021
    (Teststrategie für Präsenzveranstaltungen, PDF-Datei)


Für den Fachbereich Rechtswissenschaften gelten – bis auf Weiteres – folgende zusätzliche Festlegungen:


1. Anfängerübungen

Klausurtermine:

Klausuren der Anfängerübungen finden als Präsenzklausuren statt zu den regulären Terminen laut Bekanntgabe der die Übung betreuenden Lehrstühle. 

Bezüglich der Testerfordernisse beachten Sie bitte die Teststrategie für Präsenzveranstaltungen (PDF)

Informationen zur Ausgabe der Tests erhalten Sie von den verantwortlichen Lehrstühlen.

Es wird empfohlen, auch während der Klausur eine Mund-Nasenbedeckung (d.h. OP-Maske, FFP2-Maske) zu tragen. Zudem wird darum gebeten, schon auf dem Weg zur Klausur nach Möglichkeit mehr als nur den gesetzlichen Mindestabstand einzuhalten besonders für den Fall, dass sich vor dem Universitätsgebäude Ansammlungen bilden.

Rückgaberegelungen: 

  • Alle Prüfungsleistungen der Anfängerübungen werden nach Abschluss der Korrektur der letzten Prüfungsleistung in einem einzigen Umschlag an die Studierenden versandt. Die Remonstrationsfristen für alle übersandten Arbeiten laufen in diesem Fall ab Erhalt der Sendung. 
  • Auf besonderen Wunsch werden diesen Studierenden die jeweiligen Prüfungsergebnisse von Seiten der Lehrstühle per E-Mail persönlich bekannt gegeben.
  • Studierende, die ihre jeweiligen Arbeiten früher haben möchten, können ihre bewertete schriftliche Prüfungsleistung jeweils unmittelbar nach der Korrektur zugesandt bekommen, wenn sie einen frankierten und adressierten Rückumschlag entweder bei der Abgabe der Arbeit in den für die Abgabe der Arbeit vorgesehenen Umschlag mit einfügen oder einen solchen Umschlag dem Lehrstuhl per Post zusenden bzw. durch Einwurf in einen Universitätsbriefkasten zukommen lassen. Der Lauf der Remonstrationsfrist beginnt in diesem Fall mit Erhalt der Prüfungsleistung durch die Studierenden, aber nicht vor dem virtuellen Besprechungstermin.

 

2. Grundlagenfächer und Schwerpunktbereiche  

a) Die Klausuren in den drei Schwerpunktbereichen "Recht der Wirtschaft", "Europarecht/Rechtsvergleichung" und "Grundlagen des Öffentlichen Rechts" werden am 19. Juli 2021 geschrieben, die Klausuren in dem Schwerpunktbereich "Gesundheits- und Medizinrecht" am 29. Juli 2021 und die Klausuren im Schwerpunktbereich "Kriminologie und Strafrechtspflege" am 3. August 2021. Alle drei Klausurtermine finden im Zeitraum von 8-13 Uhr im HS Loe 70 als Präsenzklausuren statt.  

Bezüglich der Testerfordernisse beachten Sie bitte die Teststrategie für Präsenzveranstaltungen (PDF)

Informationen zur Ausgabe der Tests erhalten Sie von den verantwortlichen Lehrstühlen. 

Es wird empfohlen, auch während der Klausur eine Mund-Nasenbedeckung (d.h. OP-Maske, FFP2-Maske) zu tragen. Zudem wird darum gebeten, schon auf dem Weg zur Klausur nach Möglichkeit mehr als nur den gesetzlichen Mindestabstand einzuhalten besonders für den Fall, dass sich vor dem Universitätsgebäude Ansammlungen bilden. 

b) Die Klausuren zur Fachprüfung „Allgemeine Grundlagen des Rechts“ (Fachprüfung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 PrüfO) finden als Präsenzklausuren statt, die Klausur "Einführung in die Volkswirtschaftslehre" findet in digitalem Format statt. 

Für die Klausuren in Präsenz beachten Sie die Hinweise und Empfehlungen im zweiten bis vierten Absatz des Punkts 2 a.
 

3. Rücktrittsmöglichkeit

a) Für alle Fachprüfungen der Zwischenprüfung und für jede Prüfungsleistung der Schwerpunktbereichsprüfung wird den Studierenden eine Rücktrittsmöglichkeit unter Berufung auf die Belastungen durch die Corona-Pandemie gewährt. Anträge müssen vor Beginn der Prüfungsleistung eingegangen sein, bei Anfängerübungen vor der nächsten derzeit anstehenden Prüfungsleistung. Für die Anfängerübungen gilt die Regelung in § 8 Absatz 2 Satz 3 PrüfO.

b) In besonders begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei nachweisbarer eigener Vorerkrankung oder einem vergleichbaren, auch altersbedingten hohen Risiko einer nachweislich im gleichen Haushalt lebenden Person, ebenso für Studierende, die nach den aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen Hygieneregeln des Rektorats oder aufgrund einer vom Gesundheitsamt angeordneten häuslichen Quarantäne nicht an Präsenzklausuren teilnehmen dürfen, kann der Prüfungsausschussvorsitzende eine Ausnahme von der Regelung in § 8 Absatz 2 Satz 3 PrüfO zulassen.

c) Der Rücktritt ist schriftlich beim Zentralen Prüfungsamt zu erklären. Dieser kann auch gescannt per E-Mail an das Prüfungsamt zpa.buschmannuni-greifswaldde gesendet werden.

 

Vorgerücktenübungen

Für die Vorgerücktenübungen gelten die oben zu Punkt 1 getroffenen Festlegungen entsprechend.