Festlegungen Wintersemester 2020/2021

Bekanntmachung des Prüfungsausschusses Rechtswissenschaften

 

  • Veröffentlicht am 29.10.2020
  • Aktualisiert am 4.11.2020 (Punkt 4.)
  • Geändert am 25.01.2021 (Punkt 3.)

 

 

Für Studierende der Rechtswissenschaften gelten folgende Festlegungen:

 

1. Anfängerübungen

Klausurtermine:

Klausuren der Anfängerübungen im Öffentlichen Recht, Privatrecht und Strafrecht (Fachprüfungen nach § 17 Abs.1 Nr. 2-4 PrüfO) finden im Wintersemester 2020/2021 als Präsenzprüfungen statt (zu den Terminen s. die Informationen auf den Seiten der verantwortlichen Lehrstühle).

Rückgaberegelungen für Klausuren und Hausarbeiten: 

  • Bis auf weiteres werden alle schriftlichen Prüfungsleistungen der Anfängerübungen unmittelbar nach Abschluss der Korrektur der letzten Prüfungsleistung in einem einzigen Umschlag an die Studierenden versandt. Die Remonstrationsfristen für alle übersandten Arbeiten laufen in diesem Fall ab Erhalt dieser Sendung. Auf dahingehenden Wunsch werden diesen Studierenden die jeweiligen Prüfungsergebnisse von Seiten der Lehrstühle per E-Mail persönlich bekannt gegeben.
     
  • Studierende, die ihre jeweiligen Arbeiten früher haben möchten, können ihre bewertete schriftliche Prüfungsleistung jeweils unmittelbar nach der Korrektur zugesandt bekommen, wenn sie einen frankierten und adressierten Rückumschlag entweder bei der Abgabe der Arbeit in den für die Abgabe der Arbeit vorgesehenen Umschlag mit einfügen oder einen solchen Umschlag dem Lehrstuhl per Post zusenden bzw. durch Einwurf in einen Universitätsbriefkasten zukommen lassen. Der Lauf der Remonstrationsfrist beginnt in diesem Fall mit Erhalt der Prüfungsleistung durch die Studierenden, aber nicht vor dem virtuellen Besprechungstermin.

 

2. Grundlagenfächer: 

Die Prüfungsleistungen für die Fachprüfung „Allgemeine Grundlagen des Rechts“ (Fachprüfung nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 PrüfO) werden in Präsenzprüfungen erbracht (zu den Terminen s. die Informationen im HIS).

 

3. Schwerpunktbereiche: 

  • Die Klausuren im Schwerpunktbereich "Recht der Wirtschaft" (Unternehmen und Wettbewerb, Unternehmen und Arbeit) werden am 3. Februar 2021 von 8 - 13 Uhr im Kulturbahnhof (KuBa), Osnabrückerstraße 3, 17489 Greifswald geschrieben.  
  • Die Klausuren der übrigen Schwerpunktbereiche werden verschoben auf den 22. März 2021, 8 - 13 Uhr, ebenfalls im Kulturbahnhof (KuBa), Osnabrückerstraße 3, 17489 Greifswald.

 

4. Rücktrittsmöglichkeit, Verlängerungsmöglichkeit

a) Bis auf Weiteres wird bei allen Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung den Studierenden eine Rücktrittsmöglichkeit unter Berufung auf die Belastungen durch die Corona-Epidemie gewährt. Anträge müssen vor Beginn der Prüfungsleistung eingegangen sein, bei Anfängerübungen vor der nächsten anstehenden Prüfungsleistung. Für die Anfängerübungen gilt die Regelung in § 8 Absatz 2 Satz 3 PrüfO.

b) In besonders begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei nachweisbarer eigener Vorerkrankung oder einem vergleichbaren, auch altersbedingten hohen Risiko einer nachweislich im gleichen Haushalt lebenden Person, ebenso für Studierende, die nach den aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen Hygieneregeln des Rektorats oder aufgrund einer vom Gesundheitsamt angeordneten häuslichen Quarantäne nicht an Präsenzklausuren teilnehmen dürfen, kann der Prüfungsausschussvorsitzende eine Ausnahme von der Regelung in § 8 Absatz 2 Satz 3 PrüfO zulassen.

 

Vorgerücktenübungen

Für die Prüfungsleistungen der Vorgerücktenübungen finden Sie Hinweise auf der Fakultätsseite Vorgerücktenübungen.