Öffentliches Recht für BWL

Öffentliches Recht ist ein Teilbereich des Faches "Grundzüge der wirtschaftlich relevanten Teile des Rechts" während des Grundstudiums mit folgenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen

- Einführung in die Rechtswissenschaft
- Öffentliches Recht I (Staatsrecht)
- Öffentliches Recht II (Verwaltungsrecht)
- Privatrecht I
- Privatrecht II
- jeweils Vorlesungsbegleitende Kolloqiuen zu den Vorlesungen (Teilnahme freiwillig)

Einführung in die ReWi ist eine einmalige Blockveranstaltung (Fr./Sa), die jeweils zu Beginn jedes Semesters angeboten wird.

ÖR I und ÖR II sind jeweils Vorlesung mit 2 Semesterwochenstunden und ergänzende Übung (freiwillig) in Kolloquien mit je 2 Semesterwochenstunden.

Vordiplom

Fachprüfung im Rahmen des Vordiploms über die Inhalte der Vorlesungen Einführung in die Rechtswissenschaft, Privatrecht I + II und Öffentliches Recht I + II in Form einer 240-min Klausur (Doppelte Wertung)