Die einzelnen Schwerpunktbereiche

(1) Arbeit im internationalen Kontext

(1) Arbeit im internationalen Kontext

In dem Schwerpunktbereich „Arbeit im internationalen Kontext“ wird die immer internationaler werdende Arbeitswelt in Deutschland in einen rechtlichen Kontext gesetzt.

Den Studierenden wird das kollektive Arbeitsrecht wegen seiner großen Praxisrelevanz nähergebracht. Insbesondere wird hierfür auf das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht eingegangen. Ferner findet eine Vertiefung des Individualarbeitsrechts statt, welches in einen unionsrechtlichen Bezug gesetzt wird. Flankiert wird dies durch das internationale Zivilprozessrecht, das bei allen Rechtsstreitigkeiten mit einem Auslandsbezug zum Tragen kommt.

Dozenten: Prof. Lorz, N.N.

Folgende Vorlesungen werden in einem Rhythmus von jeweils 3 Semestern angeboten:

1) Kollektives Arbeitsrecht I 2 SWS

2) Kollektives Arbeitsrecht II 2 SWS

3) Vertiefung Individualarbeitsrecht (mit unionsrechtlichen Bezügen) 2 SWS

4) Internationales Zivilprozessrecht 2 SWS

(2) Medien und Marktwirtschaft

(2) Medien und Marktwirtschaft

Der Schwerpunkt betrifft Rechtsgebiete, die als Sonderdeliktsrecht entstanden sind oder zumindest durch deliktsrechtsähnliche Strukturen geprägt wurden, sich aber inzwischen zu eigenständigen Gebieten entwickelt haben und inhaltlich stark miteinander korrespondieren. Im Zentrum steht das Medienrecht, dass zum einen mit Blick auf die klassischen Äußerungstatbestände und zum anderen mit Blick darauf behandelt wird, dass auch Massenmedien den Mechanismen der Marktwirtschaft vollständig oder in Teilbereichen unterworfen sind.

Dozenten: Prof. Beater

Folgende Vorlesungen werden in einem Rhythmus von jeweils 3 Semestern angeboten:

1) Wettbewerbsrecht 2 SWS

2) Immaterialgüterrecht 2 SWS

3) Medienrecht 2 SWS

4) Äußerungsrecht 2 SWS

(3) Kriminologie und Strafrechtspflege

(3) Kriminologie und Strafrechtspflege

Mit diesem Schwerpunktbereich, der einem wichtigen Forschungsbereich der Fakultät entspricht, wird ein ebenso profiliertes wie spezialisiertes Programm angeboten, das die Teilnehmer*innen auf Tätigkeiten bei Strafgerichten und Staatsanwaltschaften, im Strafvollzug oder im Bereich der Strafverteidigung vorbereitet. Hierfür ist einerseits spezialisiertes rechtliches Fachwissen nötig, diese Tätigkeiten erfordern jedoch darüber hinaus auch empirische Kenntnisse über Straftaten, deren Ursachen und Vermeidung, die interdisziplinäres, kriminologisches Wissen voraussetzen. Die Kriminologie beschäftigt sich mit der Erklärung und dem Verstehen von Kriminalität. Sie befasst sich aus empirischer Perspektive mit Täter*innen, Taten und Opfern sowie den Reaktionen des Kriminaljustizsystems und versucht zudem, Präventionsansätze zu entwickeln. Mit Bezug auf die zweite Säule des Schwerpunkts, die Strafrechtspflege, bilden die strafrechtliche Sanktionenlehre und das Jugendstrafrecht den Kernbereich, hinzukommen als Wahlfächer, von denen nur eines belegt werden muss, Strafvollzugsrecht, Recht und Praxis der Strafverteidigung, Einführung in die forensische Psychiatrie und Medizinstrafrecht. Die Veranstaltungen schaffen dogmatisch fundiert, praxisrelevant und unter Einbeziehung der vorhandenen empirischen Erkenntnisse die notwendigen Grundlagen für ein vertieftes Verständnis dieses Themenbereichs.

Dozent/innen: Prof. Harrendorf, Prof. Fahl, Prof. Merkel, Prof. Orlob

Folgende Vorlesungen werden in einem Rhythmus von jeweils 3 Semestern angeboten:

1) Kriminologie 2 SWS

2) Strafrechtliche Sanktionenlehre 2 SWS

3) Jugendstrafrecht 2 SWS

dazu wahlweise

4) Strafvollzugsrecht  2 SWS, oder

5) Recht und Praxis der Strafverteidigung 2 SWS, oder

6) Einführung in die forensische Psychiatrie (in zweisemestrigen Rhytmus) 2 SWS, oder

7) Medizinstrafrecht 2 SWS

(4) Europarecht

(4) Europarecht

Gegenstand des Schwerpunktbereichs „Europarecht“ bilden die für eine Arbeit im europäischen Raum unverzichtbaren vertieften Kenntnisse im europäischen Recht. Im Zentrum stehen das europäische Privatrecht, das europäische Verfassungsrecht sowie das europäische Verwaltungsrecht. Ergänzend können alternativ eine Vorlesung zu europäischen Aspekten des Arbeitsrechts oder eine Vorlesung zu den Methoden der Rechtsvergleichung gewählt werden, die für ein Verständnis auch des Unionsrecht von großer Bedeutung sind. Insgesamt sollen Studierende in die Lage versetzt werden, sich auf die Herausforderungen der zunehmenden Europäisierung des Rechts einzustellen.

Dozenten: Prof. Classen, Prof. Kischel, Prof. Schinkels, N.N.

Folgende Vorlesungen werden in einem Rhythmus von jeweils 3 Semestern angeboten:

1) Europäisches Verfassungsrecht 2 SWS

2) Europäisches Verwaltungsrecht 2 SWS

3) Europäisches Privatrecht 2 SWS

dazu wahlweise

4) Methoden der Rechtsvergleichung 2 SWS oder

5) Vertiefung Individualarbeitsrecht (mit unionsrechtlichen Bezügen) 2 SWS

(5) Rechtsvergleichung

(5) Rechtsvergleichung

Der Schwerpunktbereich „Rechtsvergleichung“ bereitet Studierende in intensiver Weise auf die zunehmende Internationalisierung der juristischen Arbeitswelt, aber auch den grenzüberschreitenden juristischen Austausch in Europa und weltweit vor. Den Teilnehmer*innen werden die grundlegenden Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die notwendig sind, um mit ausländischen Rechtsordnungen und ausländischen Jurist*innen zu arbeiten, die sich nicht nur in ihren Normen und Ergebnissen, sondern vor allem auch in ihrer grundlegenden Denk- und Herangehensweise vom deutschen Recht unterscheiden. Dazu werden die grundlegenden und zentralen Diskussionen der rechtsvergleichenden Wissenschaft in einer Vorlesung zu den Methoden der Rechtsvergleichung diskutiert, die zugleich einen Einblick in fremdes Rechtsdenken, auch, aber keineswegs nur am Beispiel des common law (USA, England) gewährt. Vertiefend und erweitert befassen sich dann zwei Vorlesungen jeweils mit der Rechtsvergleichung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie mit der Rechtsvergleichung im Privatrecht. Hier werden exemplarisch zentrale Fälle und Rechtsinstitute wichtiger ausländischer Rechtsordnungen (z.B. Frankreich, England, USA) erörtert. Einen auch in der alltäglichen anwaltlichen und gerichtlichen Praxis besonders bedeutsamen Bereich behandelt schließlich die Vorlesung zum internationalen Privatrecht, die sich mit den umfangreichen Regeln zur Anwendung ausländischen Rechts in Deutschland beschäftigt

Dozenten: Prof. Kischel, Prof. Schinkels

Folgende Vorlesungen werden in einem Rhythmus von jeweils 3 Semestern angeboten:

1) Methoden der Rechtsvergleichung 2 SWS

2) Vergleichendes Privatrecht 2 SWS

3) Vergleichendes Öffentliches Recht 2 SWS

4) Internationales Privatrecht 2 SWS

(6) Internationale und Alternative Streitbeilegung

(6) Internationale und Alternative Streitbeilegung

Informationen folgen.

Dozenten: Prof. Lorz, Prof. Schinkels

Folgende Vorlesungen werden in einem Rhythmus von jeweils 3 Semestern angeboten:

1) Internationales Zivilprozessrecht 2 SWS

2) Internationales Privatrecht 2 SWS

3) Internationales Privatrecht - Falltraining 1 SWS

4) Internationale Schiedsgerichtsbarkeit 1 SWS

5) Mediation 1 SWS

6) UN-Kaufrecht 1 SWS

 

(7) Gesundheits- und Medizinrecht

(7) Gesundheits- und Medizinrecht

In dem Schwerpunktbereich „Gesundheits- und Medizinrecht“ werden vertiefte Kenntnisse in den für die medizinische Praxis relevanten Teilrechtssystemen vermittelt. Umfasst sind öffentlich-rechtliche Referenzgebiete (insb. Gesundheitsverfassungsrecht, Krankenversicherungsrecht, Transplantationsrecht) ebenso wie das bürgerlich-rechtliche Medizinrecht (insb. Behandlungsvertrag, Haftungsfragen, Arzthaftungsprozess). Daneben werden die Studierenden im Medizinstrafrecht (insb. Delikte im Kontext ärztlicher Behandlungen sowie strafrechtliche Fragen am Lebensanfang und am Lebensende) unterrichtet.

Dozenten: Frau Prof. Lorz, Prof. Merkel, Prof. Weber, N.N.

Folgende Vorlesungen werden in einem Rhythmus von jeweils 3 Semestern angeboten:

1) Grundlagen des Gesundheitsrechts 2 SWS

2) Besonderes Gesundheitsrecht 1 SWS

3) Allgemeines Medizinrecht 2 SWS

4) Besonderes Medizinrecht 1 SWS

5) Medizinstrafrecht 2 SWS

(8) Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht

(8) Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht

Im Schwerpunkt „Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht“ werden examens- und praxisrelevante Themenbereiche des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts forschungsnah erörtert und fortentwickelt. Insbesondere werden Überblicke und Vertiefungen im Umwelt-, Energie-, Klimaschutz-, Infrastruktur und Planungsrecht unter Integration des Europa- und Völkerrechts angeboten. Darüber hinaus ist auch das unionale (Eigen-)Verwaltungsrecht, u. a. mit seinen wirtschafts- und umweltrechtlichen Bezügen, Gegenstand des Schwerpunkts

Dozent*innen: Prof. Schlacke, Prof. Sauthoff

Folgende Vorlesungen werden in einem Rhytmus von jeweils 3 Semestern angeboten:

1) Umweltrecht Allgemeiner Teil 2 SWS

2) Umweltrecht Besonderer Teil 2 SWS

3) Energie- und Klimaschutzrecht 2 SWS

4) Infrastrukturrecht 2 SWS

Fragen zu den einzelnen Schwerpunktbereichen beantwortet Ihnen gern der*die Professor*in Ihres Vertrauens!