Privatrecht für BWL-Studierende
Privatrecht ist ein Teilbereich des Faches "Grundzüge der wirtschaftlich relevanten Teile des Rechts" während des Grundstudiums. Die Vorlesung verfolgt das Ziel, die wirtschaftlich relevanten Bereiche des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts anwendungsbezogen zu vermitteln. Den Studenten wird die Fähigkeit vermittelt, einfache juristische Fälle selbstständig zu lösen und dialogfähig mit Juristen zu werden.
Privatrecht I
Inhalt der Veranstaltung Privatrecht I ist der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches und die darin enthaltene Rechtsgeschäftslehre. Typische Problemfelder sind hier die Vertragsfreiheit, die Geschäftsfähigkeit (Vertragsschluss durch Minderjährige), die Stellvertretung und das Anfechtungsrecht.
Privatrecht II
Die Veranstaltung Privatrecht II beschäftigt sich im Kern mit dem Recht der Leistungsstörungen, also mit den rechtlichen Folgen, die sich ergeben, wenn die Vertragspartner ihre vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen. Hier wird Bezug genommen auf die Unmöglichkeit, den Schuldnerverzug, die Schlechtleistung, die Verletzung von Nebenpflichten und auf den Gläubigerverzug. Letztlich werden die speziellen Regelungen im Kaufrecht näher betrachtet.
Vorlesungsbegleitende Kolloquien (VK)
Die VK dienen der Ergänzung des in den Vorlesungen behandelten Stoffgebietes. Anhand juristischer Fälle wird der prüfungsrelevante Stoff vertiefend behandelt.
Hinweis
Der Besuch der VK ist freiwillig. Ihr Besuch wird aus nachstehenden Gründen aber dringend empfohlen: In der Klausur "Wirtschaftlich relevante Teile des Rechts" sind regelmäßig juristische Fälle gutachterlich zu lösen. Die hierfür erforderliche juristische Gutachtentechnik wird nicht in den Vorlesungen vermittelt, sondern nur in den VK.
Ansprechpartner, Fachstudienberatung
Weitere Fragen beantwortet die Studienberaterin des Fachbereichs Rechtswissenschaften
Ass. jur. Susanne Wischnewski
Fachstudienberatung Rechtswissenschaften
Raum 2.08 b
Ernst-Lohmeyer-Platz 1
17489 Greifswald
Tel. +49 3834 420 2125