Prof. Dr. Arnd Koch über die Theorie und Praxis der Todesstrafe in der DDR (Greifswalder Rechtsvorträge)

Der dritte Vortrag in der Reihe „Recht im Sozialismus“, gehalten von Prof. Dr. Arnd Koch von der Universität Augsburg, befasste sich auf der Grundlage zahlreicher Archivmaterialien mit der Todesstrafe in der DDR. Im Mittelpunkt standen die Anwendungshäufigkeit, die Anwendungsbereiche – insbesondere Staatsverbrechen, Mord und NS-Verbrechen – sowie die Arten der Vollstreckung der Todesstrafe.

Zu Beginn gab der Referent einen historischen Überblick und erläuterte, dass die Rechtsordnung der DDR bis zum Jahr 1987 die Todesstrafe beinhaltete, sie jedoch letztmalig 1981 vollstreckt wurde. Eine rechtswissenschaftliche Diskussion über das Für und Wider der Todesstrafe entwickelte sich in der DDR anders als in anderen Staaten des Warschauer Paktes nicht.

Arnd Koch zeigte, dass die Todesstrafe in den 1950er Jahren im Sinne der konsequenten Abgrenzungspolitik gegenüber dem Faschismus als notwendiges Instrument betrachtet worden sei, um ehemalige Nationalsozialisten zur Rechenschaft zu ziehen und den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Potsdamer Abkommen nachzukommen. Abseits ausgewählter Verfahren insbesondere gegen NS-Täter, die gezielt öffentlich inszeniert wurden, sei der sozialistische Staat der DDR darauf bedacht gewesen, die Vollstreckung der Todesstrafe geheim zu halten.

Abschließend ging der Referent auf die außenpolitischen Motive ein, die zur überraschenden Abschaffung der Todesstrafe führten. In der Diskussion wurde das Thema disziplinübergreifend vertieft. Der Vortrag machte deutlich, dass der Umgang der DDR mit der Todesstrafe weniger von moralischen oder gar von strafrechtstheoretischen Überlegungen, sondern insbesondere von außenpolitischen Interessen geleitet und nicht frei von ideologischen Widersprüchen war.

 

Die Veranstaltungsreihe

Die Veranstaltungsreihe Greifswalder Rechtsvorträge bieten Angehörigen der Universität Greifswald und Vertreter*innen der juristischen Praxis Gelegenheit zum wissenschaftlichen Austausch. Im Wintersemester 2025/26 ist die Vortragsreihe dem Thema „Recht im Sozialismus“ gewidmet und wird von Prof. Dr. Steffen Schlinker und Prof. Dr. Daniel Wolff organisiert. Beleuchtet werden zum einen Spezifika des Zivil-, Straf- und Öffentlichen Rechts in der DDR, wobei Recht umfassend als die gesamte zwischen 1949 und 1990 in der DDR geltende, praktizierte und gelehrte Rechtsordnung verstanden wird. Zum anderen berichten Zeitzeugen über die juristische Ausbildung in der DDR.

 

Ankündigung

Den Abschluss der Greifswalder Rechtsvorträge im Wintersemester zum Thema  „Recht im Sozialismus“ bildet am 21.01.2026  der Vortrag von Prof. Dr. Frank Schorkopf, der sich dem sozialistischen Verfassungsrecht der DDR widmen wird.

Das sozialistische Verfassungsrecht der DDR - Vortrag von Frank Schorkopf


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