Reform der Schwerpunktausbildung

Der Prüfungsausschuss für den Studiengang Rechtswissenschaften informiert.

 

Ab Sommersemester 2024 wird das Schwerpunktbereichsstudium geändert:

  1. Grundsätze der Neugestaltung
  2. Die neuen Schwerpunktbereiche
  3. Übergangsregelungen

 

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