Absprachen zur Beschränkung des Produktvertriebs über das Internet in der Wettbewerbstheorie des europäischen Kartellrechts
Ringvorlesung "Recht trifft Wirtschaft"
Referent
Der Online-Handel macht dem Produktvertrieb in Geschäfts- und Verkaufsräumen zunehmend den Rang streitig. Soweit diese Entwicklung sich allein nach Marktkriterien vollzieht, ist sie ungeachtet etwaiger städtebaulicher und ökologischer Folgen ökonomisch vorteilhaft, denn der Online-Handel bietet aufgrund deutlich erweiterten Sortiments wie auch reduzierter Such- und Transaktionskosten erwerbsinteressierten Kunden teils erhebliche Einkaufsvorteile gegenüber einem Produktvertrieb in realen Verkaufsräumen, der andererseits die Vorzüge persönlicher Beratung und handfester Proben für sich reklamieren kann.
Inwieweit ungeachtet dessen das europäische Kartellrecht durch Interventionen in unternehmerische Vereinbarungen zum Internet-Vertrieb den Online-Handel gezielt fördert, bildet den Gegenstand dieses Vortrags.
Prof. Dr. Stefan Habermeier
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht
Geboren 1960 in Frankfurt a.M.; Abitur 1979 in Washington D.C.; Studium der Rechtswissenschaften
an der Universität des Saarlandes, Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen 1984 und 1989, Promotion 1988 und Habilitation 1996; Lehrstuhlvertretungen in Bonn, Köln und Greifswald
1996-98; seit 1998 Lehrstuhlinhaber in Greifswald; Lehrtätigkeit in Straßburg (Frankreich) und Bergen (Norwegen); Mitglied zahlreicher juristischer Vereinigungen und Teilnahme am Riezlern Seminar on the Law of International Business Transactions.