Der ‚Homo Oeconomicus‘ im Recht – Nutzenstifter oder Störenfried
Ringvorlesung "Recht trifft Wirtschaft"
Referent
Der Homo Oeconomicus als rationaler Eigennutzmaximierer steht im Mittelpunkt mehrerer wissenschaftlicher Disziplinen, von der Neuen Institutionenökonomik bis zur Ökonomischen Analyse des Rechts. Ebenso heftig wie er von Anhängern als bahnbrechende Modellfigur für die Analyse menschlichen Verhaltens verehrt wird, wird er von Gegnern als eine empirisch widerlegbare und ideologisch motivierte Figur eines kalten und egoistischen Kapitalismus verteufelt.
Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass diese Kritik in Bezug auf den Ideologievorwurf auf falschen Annahmen beruht und ein verengtes Verständnis des angestrebten Nutzens zugrunde legt; sie negiert auch moderne Forschungen zur Rationalitätsannahme. So bleibt der Homo Oeconomicus als Nutzenstifter ein wichtiges Mitglied in der Wissenschaftsfamilie und ist dort alles andere als ein Störenfried.
Prof. Dr. Michael Rodi
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht, Umwelt- und Energierecht
Geboren 1958 in München; Studium der Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre in Konstanz, München und Paris. Promotion 1993; Habilitation in den Fächern Öffentliches Recht, Steuerrecht und Europarecht an der Universität München 1998. Seit 1999 Lehrstuhlinhaber an der Universität Greifswald. Seit 2009 Direktor des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) in Greifswald und Berlin.