Von ‚Autokran‘ zu ‚Trihotel‘ – Entwicklung eines die gesetzliche Bindung des Stammkapitals erweiternden Schutzes des GmbH-Vermögens durch den BGH

Ringvorlesung "Recht trifft Wirtschaft"

 

Referent

Prof. Dr. Hans-Georg Knothe

Das Bedürfnis eines über die Verpflichtung zur Erhaltung des Stammkapitals hinausgehenden Schutzes des GmbH-Vermögens gegen Eingriffe der Gesellschafter ist im Grundsatz anerkannt. Der BGH hat mehrere aufeinanderfolgende unterschiedliche Lösungsversuche unternommen, eine Gesellschafterhaftung gegenüber der Gesellschaft und/oder deren Gläubigern zu entwickeln.

Von der ursprünglichen konzernrechtlichen Begründung einer solchen Haftung ist der BGH später abgekommen zugunsten einer Gesellschafterhaftung wegen Existenzvernichtung der GmbH durch Entziehung des zur Befriedigung ihrer Gläubiger notwendigen Vermögens.

Schließlich hat das Gericht die Existenzvernichtungshaftung als eine Schadensersatzpflicht aus § 826 BGB gegenüber der GmbH qualifiziert. Der Vortrag will den Gang dieser Rechtsprechung nachzeichnen und die noch offenstehenden Probleme darlegen.

Prof. Dr. Hans-Georg Knothe

Prof. Dr. Hans-Georg Knothe
Prof. Dr. Hans-Georg Knothe

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte

Geboren 1943 in Lodz. Übersiedlung aus DDR nach Bonn 1956; dort Abitur 1964. Rechtsstudium in Bonn. Erste und Zweite juristische Staatsprüfung 1969 und 1973. Jurist. Vorbereitungsdienst 1970–1973. Richter 1974–1976. Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Köln 1976–1987. Promotion 1980 und Habilitation 1985. Lehrstuhlvertretung in Osnabrück 1985/86. Rechtsanwalt in Köln 1987–95. Lehrstuhlinhaber 1995–2008, dann Lehrstuhlvertreter in Greifswald bis 2009. Ruhestand seit 2009.