Von Schadensersatz ist oft, von Wertersatz selten die Rede. Für die – relative – Vernachlässigung des Themas „Wertersatz als Haftungsinhalt“ gibt es aber keine Rechtfertigung. Wertersatz ist nämlich nicht nur ein wichtiger Anspruchsinhalt, beispielsweise im Bereicherungs- und Rücktrittsrecht, damit auch im Gewährleistungsrecht, ferner im Verbraucherschutzrecht.
Obwohl es also große Anwendungsfelder gibt, ist Vieles an Begriff und Inhalt von Wert-Ersatz unklar. Zwei Beispiele für klärungsbedürftige Problematiken: Was ist der prinzipielle Unterschied zwischen Schadens- und Wertersatz? Wie ist der geschuldete Wert zu bestimmen: Kraft materiellrechtlicher Determinierung, oder doch als prozessrechtlich erlaubte Schätzung?
Der Beitrag zur Vortragsreihe will bei der Klärung zumindest einiger dieser Fragen helfen. Die Vortragsreihe ist dafür ein geeignetes Forum, da sie die Verbindung von Wirtschafts- und Rechtswissenschaften spiegelt und der hier juristisch beleuchtete Begriff „Wert“ offenkundig auch ein zentrales Thema der Wirtschaftswissenschaften bezeichnet.
Prof. Dr. Jürgen Kohler
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht
Geboren 1953 in Langenfeld/Rhld, Abitur 1971, rechtswissenschaftliches Studium in Tübingen und Köln, Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen 1977 und 1979. Promotion 1983 und Habilitation 1988 in Köln. Lehrstuhlinhaber Universität Konstanz 1989-91 und Universität Greifswald seit 1991. Rektor der Universität Greifswald 1994-2000. Zahlreiche Funktionen in Wissenschaftspolitik und Qualitätssicherung; u.a. Vorsitz im Akkreditierungsrat, Mitglied im Hochschulausschuss des Europarats, Leiter von Audit-, Evaluations- und Akkreditierungskommissionen.