Zur Beantragung einer Schnellkorrektur nutzen Sie bitte folgendes Formular (auch per E-Mail einreichbar):
Beachten Sie bitte: Trotz gestelltem Antrag besteht keinerlei Rechtsanspruch auf eine Schnellkorrektur oder eine bevorzugte Behandlung! Die Entscheidung, ob und in welchem zeitlichen Rahmen Klausuren mit Schnellkorrekturantrag bearbeitet werden, obliegt allein dem Ermessen des Lehrstuhls.
Bitte kennzeichnen Sie die entsprechende Klausur als "Schnellkorrektur".