Rechtswissenschaft im Diplomstudiengang Landschaftsökologie

Im seit dem Wintersemester 2009/2010 auslaufenden Diplomstudiengang der Landschaftsökologie werden die naturwissenschaftlichen Stoffinhalte durch insgesamt 3 juristischen Pflichtveranstaltungen ergänzt. Durch die hier vermittelten rechtlichen Grundkenntnisse werden die Einsatzmöglichkeiten und Berufschancen der Studierenden erhöht.

eine Einschreibung in diesen Studiengang ist nicht mehr möglich

Studienziele

  • Anwendung juristischer Denk- und Argumentationstechnick auf einfachere Sachverhalte
  • Verstehen des Inhalts auch komplizierterer Rechtsnormen bzw. Ermittlung ihres Inhalts durch Auslegung
  • Grundvorstellungen über das System des nationalen und des europäischen Rechts
  • Grundkenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts
  • Fähigkeit, das Handeln öffentlicher Verwaltung auf seine grundsätzliche Rechtmäßigkeit zu überprüfen
  • Kenntnisse der spezifischen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsformen des Staates im Bereich der Umweltverwaltung
  • Grundlegende Kenntnisse im Bereich des Abfall- und Immissionsschutzrechts
  • Vertiefte Kenntnisse in praktisch relevanten Bereichen des Natur- und Gewässerschutzrechts

Folgende rechtswissenschaftliche Veranstaltungen sind zu besuchen:

Einführung in die Rechtswissenschaft (Blockvorlesung zu Beginn eines jeden Semesters
(sinvollerweise in dem Semester zu hören, in dem Allg. Verwaltungsrecht gehört wird(Grundstudium))

Allgemeines Verwaltungsrecht für Landschaftsökologie u.A.
(Vorlesung im SS, 2 SWS, Grundstudium)

Umweltverwaltungsrecht, insbes. Natur- und Gewässerschutzrecht
(Vorlesung im WS, 3 SWS (Hauptstudium))