Rechtswissenschaft im Diplomstudiengang Landschaftsökologie
Im seit dem Wintersemester 2009/2010 auslaufenden Diplomstudiengang der Landschaftsökologie werden die naturwissenschaftlichen Stoffinhalte durch insgesamt 3 juristischen Pflichtveranstaltungen ergänzt. Durch die hier vermittelten rechtlichen Grundkenntnisse werden die Einsatzmöglichkeiten und Berufschancen der Studierenden erhöht.
eine Einschreibung in diesen Studiengang ist nicht mehr möglich
Studienziele
- Anwendung juristischer Denk- und Argumentationstechnick auf einfachere Sachverhalte
- Verstehen des Inhalts auch komplizierterer Rechtsnormen bzw. Ermittlung ihres Inhalts durch Auslegung
- Grundvorstellungen über das System des nationalen und des europäischen Rechts
- Grundkenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts
- Fähigkeit, das Handeln öffentlicher Verwaltung auf seine grundsätzliche Rechtmäßigkeit zu überprüfen
- Kenntnisse der spezifischen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsformen des Staates im Bereich der Umweltverwaltung
- Grundlegende Kenntnisse im Bereich des Abfall- und Immissionsschutzrechts
- Vertiefte Kenntnisse in praktisch relevanten Bereichen des Natur- und Gewässerschutzrechts
Folgende rechtswissenschaftliche Veranstaltungen sind zu besuchen:
Einführung in die Rechtswissenschaft (Blockvorlesung zu Beginn eines jeden Semesters
(sinvollerweise in dem Semester zu hören, in dem Allg. Verwaltungsrecht gehört wird(Grundstudium))
Allgemeines Verwaltungsrecht für Landschaftsökologie u.A.
(Vorlesung im SS, 2 SWS, Grundstudium)
Umweltverwaltungsrecht, insbes. Natur- und Gewässerschutzrecht
(Vorlesung im WS, 3 SWS (Hauptstudium))