Ergänzendes Lehrangebot Privatrecht

Lehrangebote im Wintersemester 2024/25

Vorlesung "Rechtliche Gestaltung"

Die Vorlesung "Rechtliche Gestaltung" dient der Vermittlung von Grundkenntnissen der Rechtsgestaltung.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, Sie mit den Arbeitsmethoden und Techniken eines Vertragsgestalters vertraut zu machen, damit Sie nicht nur die Fähigkeit zu konstruktiv-gestalterischen Überlegungen, sondern auch das entsprechende notwendige Handwerkszeug erwerben, um interessengerechte und rechtssichere Verträge in jedem beliebigen Rechtsgebiet gestalten zu können.

Die Lehrveranstaltung gliedert sich in zwei große Abschnitte - einem theoretischen sowie einem praktischen Teil:

In dem ersten Abschnitt geht es um die Grundlagen der rechtlichen Gestaltung. Ausgehend von den Berufpflichten von Vertragsgestaltern werden die maßgeblichen Grundprinzipien und Leitlinien der Vertragsgestaltung dargestellt und anschließend die Methodik, Technik und Struktur dieser besonderen Arbeitsweise erläutert. Ausführungen zu den Grundzügen von Vertragsverhandlungen runden den Teil über die methodische Vorgehensweise von Vertragsgestaltern ab.

In dem sich anschließenden zweiten Teil der Vorlesung erfolgt die praktische Anwendung der erworbenen Kenntnisse. Anhand ausgewählter Beispielsfälle aus verschiedenen Rechtsgebieten werden einzelne Gestaltungssituationen gemeinsam analysiert und entsprechende Gestaltungsvorschläge mithilfe der erlernten Methodik erarbeitet. Auf diese Weise können Sie die theoretischen Ausführungen zur rechtlichen Gestaltung vertiefen und anhand anschaulicher, praxisnaher Fallbeispiele von der Vertragsgestaltungstechnik ganz konkret Gebrauch machen.

Alle weitere Informationen erhalten Sie über HIS.

 

VK Erbrecht

In dem vorlesungsbegleitenden Kolloquium zum Erbrecht werden Übungsfälle in kleinen Gruppen besprochen, die sich inhaltlich mit dem Prüfungsstoff gemäß § 11 Abs.2 Nr.1 a) JAPO MV befassen, insbesondere Fälle zur gesetzlichen sowie gewillkürten Erbfolge einschließlich Pflichtteilsrecht, zu den unterschiedlichen Arten letztwilliger Verfügungen (Testament und Erbvertrag), zur Bindungswirkung, Anfechtung und Widerruf letztwilliger Verfügungen, zum Erbschaftsanspruch sowie zu den Wirkungen des Erbscheins. Das VK bietet Ihnen die Gelegenheit, Gelerntes aus der Vorlesung anzuwenden und zu vertiefen, ausgewählte Rechtsprobleme zu erörtern sowie Ihre Arbeitstechnik in der Fallbearbeitung zu überprüfen bzw. zu optimieren.

Die Teilnahme an diesem VK ist freiwillig, die Teilnehmerzahl begrenzt.

Alle weitere Informationen erhalten Sie über HIS.

 

VK Familienrecht

In dem vorlesungsbegleitenden Kolloquium zum Familienrecht werden Übungsfälle in kleinen Gruppen besprochen, die sich inhaltlich mit dem Prüfungsstoff gemäß § 11 Abs.2 Nr.1 a) JAPO MV befassen, insbesondere Fälle zu den Wirkungen der Ehe, zum gesetzlichen Güterrecht sowie den verschiedenen Güterständen, zur gesetzlichen Mitberechtigung von Ehegatten (Schlüsselgewalt), zum Zugewinnausgleich, zum Recht der elterlichen Sorge und Vertretung des Kindes sowie zur beschränkten elterlichen Haftung. Das VK bietet Ihnen die Gelegenheit, Gelerntes aus der Vorlesung anzuwenden und zu vertiefen, ausgewählte Rechtsprobleme zu erörtern sowie Ihre Arbeitstechnik in der Fallbearbeitung zu überprüfen bzw. zu optimieren.

Die Teilnahme an diesem VK ist freiwillig, die Teilnehmerzahl begrenzt.

Alle weitere Informationen erhalten Sie über HIS.