Ergänzendes Lehrangebot im Strafrecht

Wintersemester 2026/2027

Vorlesung Staatsschutzdelikte und politisch motivierte Kriminalität

Die Vorlesung bietet einen Überblick über die Staatsschutzdelikte und die politisch motivierte Kriminalität. Zunächst werden Fälle aus der Praxis, statistische Hintergründe und Organe des Staatsschutzes beleuchtet. Sodann werden ausgewählte Straftatbestände erklärt und aktuelle Entwicklungen untersucht. Neben dem wissenschaftlichen wird dem gesellschaftlichen Diskurs Rechnung getragen. 

Die Vorlesung richtet sich an alle Interessierten. Sie dient gleichzeitig als ergänzende Lehrveranstaltung für den Schwerpunkt „Kriminologie und Strafrechtspflege“. 

Es handelt sich um drei Veranstaltungen, die verblockt am 30.10.2026, 06.11.2026 und 20.11.2026, jeweils von 10 bis 14 Uhr (c.t.), im Hörsaal 2.33 (Ernst-Lohmeyer-Platz 3) stattfinden.

Eine Anmeldung ist über HIS möglich.

Vorlesungsbegleitendes Kolloquium Strafrecht Besonderer Teil III

Im vorlesungsbegleitenden Kolloquium Strafrecht Besonderer Teil III werden Fälle gutachterlich gelöst, die vorrangig Straßenverkehrsdelikte (§§ 315 – 316a StGB), Brandstiftungsdelikte (§§ 306 – 306e StGB), Urkundsdelikte (§§ 267 – 271, 274 StGB) und Widerstandsdelikte (§§ 113 – 115 StGB) zum Gegenstand haben. 

Darüber hinaus werden Delikte beleuchtet, die noch nicht Gegenstand vorangegangener Kolloquien waren, aber gleichwohl zum strafrechtlichen Pflichtfachstoff gehören, wie etwa Vollrausch (§ 323a StGB), unterlassene Hilfeleistung und Behinderung von hilfeleistenden Personen (§ 323c StGB), Hehlerei (§ 259 StGB), Begünstigung (§ 257 StGB), Strafvereitelung (§ 258 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) und Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB). 

Das Kolloquium richtet sich an Studierende, die die Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil III besuchen und Gelerntes anhand juristischer Fälle anwenden wollen. 

Es handelt sich um eine Veranstaltung, die ab dem 21. bzw. 22.10.2026, jeweils mittwochs von 8 bis 10 Uhr (c.t., Gruppe 1) und 10 bis 12 Uhr (c.t., Gruppe 2) sowie donnerstags von 8 bis 10 Uhr (c.t., Gruppe 3), wöchentlich im Raum 2.25 (Ernst-Lohmeyer-Platz 1) stattfindet.

Eine Anmeldung ist über HIS möglich.

Wissenschaftliches Arbeiten im Jurastudium (Hausarbeit)

Die Veranstaltung vermittelt rechtsgebietsunabhängig das methodische Handwerkszeug zum Schreiben von juristischen Hausarbeiten. Angefangen bei den ersten Schritten nach Erhalt des Sachverhalts, über das Erstellen einer Lösungsskizze und die erfolgreiche Literaturrecherche bis hin zur Ausformulierung des Gutachtens inklusive der Fußnoten werden sämtliche relevanten Punkte besprochen. Zudem werden die gängigen Quellen- und Literaturgattungen mit entsprechenden Zitierempfehlungen vorgestellt. Im zweiten Teil der Veranstaltung gibt es ein Schreibtraining, um die erlernte Methodik anzuwenden. 

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende, die ihre erste Hausarbeit schreiben. 

Es handelt sich um eine Veranstaltung zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit, die inhaltlich identisch an drei unterschiedlichen Tagen (01.02.2027, 02.02.2027 und 03.02.2027), jeweils von 9:00 bis 16:00 Uhr (c.t.), im Raum 1.21 (Ernst-Lohmeyer-Platz 1) angeboten wird.

Eine Anmeldung ist über HIS möglich.

Examenskolloquium im Strafprozessrecht

Ausgewählte Bereiche des Strafverfahrensrechts gehören „in Grundzügen“ zum Pflichtfachstoff des ersten juristischen Staatsexamens (§ 11 II Nr. 2 lit. c JAPO M-V). Diese können sowohl in Form einer strafprozessualen Zusatzfrage im schriftlichen Staatsexamen als auch in der mündlichen Prüfung auftauchen. 

Das Examenskolloquium bietet einen Überblick über die prüfungsrelevanten Bereiche des Strafverfahrensrechts. Es werden strafprozessuale Zusatzfragen aus Originalklausuren und typische Fragen aus mündlichen Prüfungen besprochen. 

Das Examenskolloquium richtet sich an Studierende, die ihre Kenntnisse im Strafverfahrensrecht auffrischen wollen. Es dient gleichzeitig als ergänzende Lehrveranstaltung für den Schwerpunkt „Kriminologie und Strafrechtspflege“. 

Es handelt sich um zwei Veranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit, die verblockt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Februar oder März 2027, jeweils von 9 bis 15 Uhr (c.t.), im Raum N.N. (Ernst-Lohmeyer-Platz 1) angeboten werden. Nähere Informationen folgen.

Eine Anmeldung ist über HIS möglich.

Examensklausurenwerkstatt im Strafrecht

Die Examensklausurenwerkstatt im Strafrecht dient dazu, vormittags eine strafrechtliche Klausur auf Examensniveau eigenständig und strukturiert zu lösen, ohne eine vollständige Lösung auszuformulieren. Nach der Mittagspause erfolgt die detaillierte Besprechung der Klausur, wobei insbesondere auf die Methodik und das strafrechtliche Handwerkszeug eingegangen wird. Im Unterschied zum regulären Examensklausurenkurs rücken Lösung und Besprechung näher zusammen. Die Studierenden erhalten unmittelbares Feedback zu ihrer Lösungstechnik und können damit ihr methodisches Vorgehen im Umgang mit Examensklausuren verbessern. 

Die Examensklausurenwerkstatt im Strafrecht richtet sich an Studierende in der Examensvorbereitung, die ihre Methodik im Umgang mit strafrechtlichen Examensklausuren verbessern wollen. 

Es handelt sich um eine Veranstaltung in der vorlesungsfreien Zeit, die an einem Tag im Februar oder März 2027 von 9 bis 15 Uhr (c.t.) im Raum N.N. (Ernst-Lohmeyer-Platz 1) angeboten wird. Nähere Informationen folgen.

Eine Anmeldung ist über HIS möglich.